Open Access BASE2016

Wasserknappheit als Gefährdung der internationalen Sicherheitsordnung - Abschaffung des Souveränitätsprinzips durch eine multilaterale Nutzungsordnung von Wasserläufen

Abstract

Die Durchbrechung des klassischen Souveränitätsprinzips im Bereich des Wassermanagements ist notwendig, um die internationale Sicherheitsordnung gewährleisten zu können. In einer völkerrechtlichen Analyse soll aufgezeigt werden, wie die Bedrohung der Wasserknappheit innerhalb der völkerrechtlichen Strukturen – Institutionen und Regelwerke – bewältigt werden kann. Es wird analysiert, wie das Prinzip der "Shared Ressources" ein Instrument zur Überwindung des unangemessenen Konzepts der Souveränität darstellt. Die Staaten bestehen auf ihre Souveränität und verhindern damit eine Abkehr von diesem Konzept, welches in Bezug auf Wasser, die Grundlage für die Störung der internationalen Sicherheitsordnung darstellt. Wasserläufe, Seen und Grundwasser, die durch mehrere Staaten genutzt werden, sind oft Ursache von Konflikten. Im traditionellen Völkerrecht ist das Souveränitätsprinzip eines der fundamentalsten Prinzi-pien. Entsprechend wird klassischerweise ein Wassermanagementprojekt als souveräner Staatsakt betrachtet. Dass dieser Vorgang aber gleichzeitig Auswirkungen auf die Ressource Wasser in einem anderen Staat haben kann, wird besonders am Beispiel von Wasserläufen deutlich. An internationalen Wasserläufen besteht ein natürliches Machtmissverhältnis zwischen dem "upstream State" (Staaten an Oberläufen) und dem "downstream State" (Staaten an Unterläufen). Dieses sorgt für ein starkes Konfliktpotenzial. Der Souveränitätsansatz allein führt in diesen Konstellationen nicht zu befriedigenden Lösungen und damit auch nicht zu internationaler Sicherheit. Es soll im Referat aufgezeigt werden, ob die Ressource Wasser, die im Einflussbereich mehrerer Staaten liegt, nach den Prinzipien des Umweltvölkerrechts im Einverständnis aller beteiligten Staaten verwaltet werden muss ("Equitable and Reasonable Utilisation" und "No-Harm Rule"). Folgt man dieser Argumentation, würde die Souveränität der einzelnen Staaten eingeschränkt. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen des Umweltvölkerrechts bereits eine Ordnung der "Shared Ressources" existiert, die eine Basis darstellt, um die aktuellen Bedrohungen zu minimieren. Das Umweltvölkerrecht als Ergänzung zum humanitären Völkerecht soll die Ordnung des internationalen Sicherheitsraums gewährleisten.

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