Open Access BASE2016

Japans Beitritt zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Abstract

Im Mai 2013 hat das japanische Parlament den Beitritt zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen von 1980 beschlossen. Dieses regelt das Verfahren, mit dem ein Kind nach einer Verbringung in einen anderes Land (z.B. durch einen Elternteil) gegen den Willen des Sorgeberechtigten wieder in das Land seines gewöhnlichen Aufenthaltes zurückgeführt wird. Die bisherige Handhabung Japans von internationalen Kindesentführungen führte zu starker Kritik aus dem Ausland. Die Verfahren dauerten zu lange, so dass Fakten geschaffen wurden. Die japanische Rechtsprechung förderte indirekt die Entführung durch einen Elternteil und die Vollstreckung einer im Ausland erwirkten Rückführungsanordnung gestaltete sich schwierig. Diese Arbeit versucht aufzuweisen, welche Umstände zu der Zurückhaltung der japanischen Regierung führten. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, inwieweit eine Anpassung des inländischen Rechts für den Beitritt erforderlich ist. Formal ist eine Anpassung nicht nötig, allerdings führen Unterschiede im Rechtssystem zu Problemen in der Ausführung. Das japanische Familienrecht kennt z.B. im Gegensatz zu anderen Mitgliedsländern nach der Scheidung nur die alleinige Sorge. Auch das Recht auf Umgang ist nicht konkret geregelt. Außerdem kommen Verbringungen innerhalb einer Familie bei einer drohenden Scheidung in Japan regelmäßig vor. Diese werden jedoch von den Gerichten nicht negativ gewertet. Die Einführung einer kritischeren Bewertung von Verbringungen auf internationaler Ebene würde zu einer Diskrepanz mit den rein nationalen Fällen führen. Weitere Problematiken sind die Frage nach der strafrechtlichen Verfolgung der Verbringer sowie die Abwägung zwischen dem Prinzip der schnellen Rückführung und der Einschätzung des Kindeswohls.

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