Open Access BASE2008

[Rezension zu:] Diestelkamp, Bernhard: Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte. Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunders. Baden-Baden: Nomos Verlag 2001. ISBN: 3-7890-6585-4; VIII, 271 S

Abstract

Rezension des Werkes: Autor(en): Diestelkamp, Bernhard Titel: Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte. Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunders Reihe: Juristische Zeitgeschichte Abt. I, Allg. Reihe Bd. 6 Ort: Baden-Baden Verlag: Nomos Verlag Jahr: 2001 ISBN: 3-7890-6585-4 Umfang/Preis: VIII, 271 S.; € 40,00 Der Verfasser der vorliegenden Aufsatzsammlung, inzwischen Emeritus der Universität Frankfurt a.M., ist einer der Pioniere der rechtwissenschaftlichen Fachgeschichtschreibung. Von Hause Professor für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht, hat er sich seit Mitte der 80er Jahre, für seine Disziplin früh, mit deren Aufarbeitung beschäftigt [1]. Von insgesamt siebzehn in der Bibliographie (S. 269–271) aufgelisteten Aufsätzen werden jetzt elf erneut abgedruckt. Diestelkamp, der in einer kurzen Einleitung als Hauptmotiv für seine Beschäftigung mit dem Gegenstand die Fragen kritischer Studenten nach 1968 nennt, denen er beschämt eine Antwort schuldig bleiben mußte, wurde zum Wiederabdruck durch Michael Stolleis vom Max-Planck-Institut in Frankfurt [2] bzw. Thomas Vormbaum von der Fernuniversität Hagen aufgefordert, die auch die Drucklegung unterstützt haben. Beide sind wiederum äußerst aktiv bei der Erforschung der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts einschließlich ihrer allgemein-, sozial- und kulturgeschichtlichen wie politischen Bezüge. Eine erste Skepsis angesichts eines abermaligen Abdrucks meist über zehn Jahre alter Aufsätze verfliegt sofort, wenn man sich auf die Lektüre einläßt. Allerdings muß man Überschneidungen und Wiederholungen in Kauf nehmen – so wäre z.B. der dritte Artikel "Die rechtliche Situation in den Westzonen und der jungen Bundesrepublik" (S. 67–84) besser vor den zweiten "Historische Betrachtungen zur Entstehung und Durchsetzung der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches als Staat nach 1945" (S. 25–66) zu stehen gekommen, zudem sind die meisten Archivangaben und -signaturen durch die inzwischen erfolgte Zusammenlegung west- wie ostdeutscher Archivbestände im Bundesarchiv Lichterfelde längst obsolet. .

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