Open Access BASE2016

Zur Wirksamkeit von Rechtswahlvereinbarungen im europäischen internationalen Scheidungsrecht

Abstract

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Wirksamkeit der Rechtswahl in der Rom III-VO. Eine Rechtswahlfreiheit gab es vor dem Inkrafttreten der VO im nationalen Scheidungskollisionsrecht kaum. Die Rechtswahl gibt vor allem den Vertragsschließenden die Möglichkeit Sicherheit über das anzuwendende Recht zu erlangen, besonders dann, wenn die objektive Anknüpfung wandelbar ist. Durch die Vorzeitige Wahl des Rechts sind sich die Ehegatten genau im Klaren, wie die Scheidung vonstattengehen wird. In dieser Arbeit wird der Kreis der wählbaren Rechte gem der Rom III-VO genau beleuchtet. Zudem werden bei den jeweiligen Rechtswahlmöglichkeiten, aufkommende Probleme wie etwa die Definition des gewöhnlichen Aufenthalts, die mehrfache Staatsangehörigkeit von Personen, sowie die Situation von Staatenlosen und Flüchtlingen thematisiert. Zusätzlich zeigt diese Arbeit Lösungsmöglichkeiten auf, wie mit Mehrrechtsstaaten im Bezug auf die Rechtswahl umgegangen werden muss. Des Weiteren wird der Rechtswahlzeitpunkt erörtert. Da es sich bei der Rechtswahlvereinbarung um einen Vertrag zwischen den Ehegatten handelt, wird in Folge auf die materielle Wirksamkeit eingegangen. Darauf folgen verschiedene Meinungen zum Thema der unionsrechtlichen Inhaltskontrolle und eine Stellungnahme der Autorin. Die VO stellt nur geringe Mindestanforderungen an die Form der Rechtswahl. Deshalb wird es den Mitgliedsstaaten gestattet zusätzliche Formerfordernisse vorzuschreiben. Ob eine konkludente Rechtswahl erfolgen kann wird von der VO nicht geregelt. In der Arbeit werden verschiedene Meinungsstreitigkeiten zur konkludenten Rechtswahl dargelegt und infolgedessen die Meinung der Autorin erörtert. Abschließend wird auf Einzelfragen im Bereich der Wahl des Rechts eingegangen. ; This diploma thesis examines the validity of choice of law agreements in the Rome III regulation. A choice of law in national divorce conflict law hardly existed before the commencement of the Rome III regulation. With choice of law, contracting parties gain security over the applicable law, especially when the objective connecting factor is convertible. By this early choice of law, the spouses are clear about how the divorce will be proceeded. In this diploma thesis the various choices of law in line with the Rome III regulation are examined. In addition, emerging issues occurring at the respective possibilities of choice of law such as the definition of habitual residence, multiple citizenship of individuals, as well as the situation of stateless persons and refugees are addressed. Moreover, this thesis presents possible solutions as to how multi-unit states must be dealt with when it comes to choice of law. Furthermore, matters of timing in regard to choice of law are discussed. Due to the fact that the choice of law agreement is a contract between spouses, substantive validity is discussed in this diploma thesis. This is followed by various opinions on the subject of union legal content control and a statement by the author. The Rome III regulation sets few requirements of form for the choice of law. Therefore, the member states can dictate additional formal requirements. Whether an implied choice of law can be carried out is not determined by the regulation. In the thesis, several controversies concerning implied choice of law are set forth and consequently the opinion of the author is stated. Finally, specific issues in the field of choice of law are discussed. ; vorgelegt von Jasmine Grasser ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2016 ; (VLID)1340362

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