Open Access BASE2013

Internationales Arzthaftungsrecht nach den Verordnungen Rom I und Rom II unter Berücksichtigung der internationalen Zuständigkeit

Abstract

Aufgrund der Tatsache, dass die Mobilität von Ärzten und Patienten, besonders innerhalb der Europäischen Union, immer mehr zunimmt und neue technische Entwicklungen dazu führen, dass sich der behandelnde Arzt und der Patient für eine Behandlung nicht mehr im selben Staat aufhalten müssen, stellt sich die Frage, nach welchem Recht sich die Haftung des Arztes aus einem solchen grenzüberschreitenden Behandlungsverhältnis richtet und die Gerichte welches Staates internationale zuständig sind.Ziel der Arbeit ist es die derzeitige Situation darzustellen und Parallelen zwischen dem internationalen Privatrecht und den Regeln über die internationale Zuständigkeit herauszuarbeiten.Innerhalb der Europäischen Union bestimmt sich das anwendbare Recht in Bezug auf einen Arzthaftungsfall mit Auslandsbezug nach den Verordnungen Rom I und Rom II. Für nationales Kollisionsrecht bleibt kein Anwendungsbereich, dadurch und aufgrund der Pflicht zur autonomen Auslegung wird eine Harmonisierung des Kollisionsrechts für Zivil- und Handelssachen, damit auch für das internationale Arzthaftungsrecht, innerhalb der Europäischen Union erreicht. Die internationale Zuständigkeit richtet sich zumeist nach der EuGVVO, für die JN bleibt in Österreich nur noch ein sehr begrenzter Anwendungsbereich.Zur Feststellung des anwendbaren Rechts und des international zuständigen Gerichts ist es wichtig, exakt zwischen vertraglichen und außervertraglichen Behandlungsverhältnissen zu unterscheiden. Die Verordnungen versuchen zwar möglichst einen Gleichlauf zwischen dem auf vertragliche und außervertragliche Ansprüche anwendbaren Recht und dem zuständigen Gericht zu schaffen, dies gelingt aber nicht immer. Es lässt sich feststellen, dass das Inkrafttreten der Verordnungen Rom I und Rom II die Beurteilung internationaler Arzthaftungsfälle aus kollisionsrechtlicher Sicht vereinfacht hat und so die Mobilität von Ärzten und Patienten innerhalb der Europäischen Union erleichtert wird. ; Because the mobility of doctors and patients increased recently, especially within the European Union, and due to the technical developments it is necessary to deal with the question according to which law a doctor is to be held liable and which court has the international jurisdiction over a case involving a foreign element.Goal of the diploma thesis is to present the current situation and to show the parallels between the applicable law and the procedural law.Within the European Union the applicable law is governed by the regulations Rome I and Rome II. There is no longer a scope of application for national rules regarding the conflict of laws. Because of this and because there is a obligation to interpret the regulation autonomously, the rules regarding the conflict of laws for civil and commercial matters, therefore as well for the international liability law for malpractice, are harmonized within the European Union. The international jurisdiction is governed by the Brussels I regulation, the national procedural law has only a very limited scope of application. Although the mentioned regulations try to harmonize the situation for the applicable law in contractual and non-contractual matters and the international competent court, it is still important to distinguish precisely between contractual and non-contractual matters.It can be noted, that the commencement of the regulations Rome I and Rome II made it easier to find the applicable law and the competent court and therefore made it easier for doctors and patients to leave their country. ; vorgelegt von Barbara Geistlinger ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)239984

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