Open Access BASE2018

Hinzurechnungsbesteuerung nach dem BEPS-Projekt der OECD : steuerliche Auswirkungen durch CFC-Gesetzgebung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene

Abstract

Die neue Regelung bezüglich der Hinzurechnungsbesteuerung wird in Österreich zu einem Umdenken führen. Eine vergleichbare Gesetzeslage ist derzeit nicht vorhanden und wurde jahrelang auch nicht gewünscht. Durch die Veröffentlichung der internatio-nalen Maßnahmen des OECD-BEPS-Aktionsplans und in weiterer Folge die ver-pflichtende EU-Anti-BEPS-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten zukünftig ein gewis-ses Mindestmaß an Schutz gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in ihrer Gesetzgebung implementieren. Österreich wird im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 den Methodenwechsel und die Missbrauchsregelung anpassen sowie den § 10a KStG für eine richtlinienkonforme Umsetzung einführen. Große Teile des Inhalts sind auf al-len drei Ebenen ident, jedoch erlauben Optionsmöglichkeiten und die erlaubte Verschär-fung des Standards auf nationaler Stufe einen immensen Spielraum. Dies führt nicht nur zu unterschiedlichen Intensitätsstufen bei den Anwenderstaaten und steigenden Ver-waltungsaufwand, sondern wirkt insbesondere gegen die ursprüngliche Intension der Vereinfachung des internationalen Steuerrechts. Der Entwurf des § 10a KStG, der zu-künftig die Hinzurechnungsbesteuerung regeln soll, beinhaltet in der derzeitigen Version noch einzelne Schwächen wie beispielsweise eine zu restriktive Einstellung in der Fest-legung der Grenze für die Niedrigbesteuerung mit 12,5%, die fehlende Berücksichti-gung von Beteiligungen unter 5% und einen fehlenden Hinweis für die Möglichkeit ei-nes Anrechnungsvortrags. Die tatsächliche Relevanz dieser Neuregelung ist aufgrund der mangelnden Anzahl an empirischen Daten, vor allem für den österreichischen Raum, nur sehr schwer einschätzbar und wird sich erst nach einer gewissen Anwendungszeit herausstellen. ; The new regulation on controlled foreign corporation will lead to a rethinking in Austria. A comparable legal situation does not currently exist and has not been desired for years. By publishing the international measures of the OECD-BEPS action plan and subse-quently the binding Anti-Tax Avoidance Directive in the EU, the member states will have to implement a certain minimum standard of protection against base erosion and profit shifting in their legislation. In the course of the Annual Tax Act 2018 Austria will adapt their change-of-method rule under, their abuse regulation and introduce a CFC-rule with § 10a KStG for a directive-compliant implementation. Many parts of the regu-lation is identical at all three levels, but granted options to choose the preferred model and the permitted tightening of the standard at national level allow immense scope. This not only leads to different levels of intensity in the user states and increasing administra-tive costs, but also has a particular effect against the original intention of simplifying international tax law. The current version of the draft of § 10a KStG, which will regu-late corporate foreign control in the future, still contains individual weaknesses such as an excessively restrictive setting in the determination of the limit for low taxation of 12.5%, the lack of consideration of shareholdings below 5% and a missing indication of the possibility of a tax carry-forward. The actual relevance of this new regulation is very difficult to assess due to the lack of empirical data, especially for the Austrian region, which will only become apparent after a certain period of application and observation. ; von: Jagschitz Dominic, BSc MSc ; Abstract in englischer Sprache ; Universität Innsbruck, UniversitätslehrgangSteuerrecht, Rechnungslegung und Rechnungswesen, Masterarbeit, 2018 ; (VLID)2868196

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