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Reformbedarf und Reformvorschläge zur Overbooking Compensation VO Nr. 261/2004

Abstract

Die Anzahl der Flugbewegungen ist insbesondere im vergangenen Jahrzehnt rapide angestiegen. Diese steigende Auslastung ist in vielerlei Hinsicht spürbar und birgt auch negative Aspekte. Immer mehr Unannehmlichkeiten treten auf und schränken den Passagierverkehr beträchtlich ein. Zum Schutz der Passagiere wurde im Jahr 2004 die gemeinsame Fluggastrechte-VO beschlossen, welche im darauffolgenden Jahr in Kraft trat. Tatsächlich zeigte sich aber in der Praxis, dass die VO nicht die Abhilfe im gewünschten Ausmaß schaffen konnte. Vor allem planwidrige Lücken im VO-Text, sowie ungenaue Haftungsregelungen führten dazu, dass die Fluggastrechte-VO mittlerweile zu den umstrittensten Rechtsakten der EU zählt. 2013 erstattete die KOM schließlich Reformvorschläge zur Novellierung der VO. In erster Linie wollte man damit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen und die Fluggastinteressen besser wahren. Zudem sollte die Rsp des EuGH entsprechend implementiert werden. Da auf die Reformvorschläge mit heftiger Kritik reagiert wurde, legte man diese vorerst wieder auf Eis und die damit verbundenen Probleme blieben ungelöst. Erst mit Beginn der Covid-19-Pandemie in Europa im Frühjahr 2020 und mit den damit einhergehenden massenhaften Flugstornierungen kam die praktische Bedeutung der Passagierrechte wieder zum Vorschein. Vor allem die Corona Voucher, mit denen man versuchte, eine wirtschaftliche Lösung während der Pandemie zu finden, stießen im Hinblick auf die Fluggastrechte auf Kritik. Die nachfolgende Arbeit gewährt einen Einblick in die von der KOM erstatteten Reformvorschläge, zeigt wie die EuGH-Rsp dazu steht und erläutert die Fluggastrechte auch unter Bezugnahme auf die Covid-19-Pandemie sowie die Konformität der Corona Voucher im Hinblick darauf. ; eingereicht von Alexandra Duca ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2021 ; (VLID)5836664

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