Open Access BASE2017

Die primäre Steuerverteilung unter den Ländern : Status quo und Reformperspektiven

Abstract

Die primäre Steuerverteilung unter den Ländern - Status quo und Reformperspektiven – Abstract von Emanuel Magnani Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist sowohl in der Politik als auch in der Wissenschaft Gegenstand heftiger Diskussionen und Untersuchungen. Aufgrund des Auslaufens des geltenden Finanzausgleichs-gesetzes des Bundes Ende 2019 muss der Ausgleich neu geregelt werden. Zugleich ist er aber verfassungsrechtlich implementiert. Zur Diskussion stehen dabei alle vier verfassungsrechtlich vorgegebenen Stufen des Finanzausgleichs. Stärker als früher gerät die zweite Stufe des Finanzausgleichs in den Fokus, die die primäre horizontale Aufteilung der der Ländergesamtheit zustehenden Finanzmittel unter den Ländern betrifft. Art. 107 Abs. 1 GG schreibt insoweit eine Zuordnung nach dem örtlichen Aufkommen vor, für die Umsatzsteuer eine Zuordnung nach Einwohnerzahlen. Ergänzend darf ein Viertel des den Ländern zustehenden Umsatzsteueraufkommens nach Bedarfsgesichtspunkten verteilt werden. Verbreitet wird davon ausgegangen, dass Art. 107 Abs. 1 GG grundsätzlich der örtlichen Steuerkraft Rechnung tragen und diese sich in der Ertragszuordnung widerspiegeln soll. Dieser Teil der Vorschrift stärkt damit die autonome Stellung der Länder im Verhältnis zueinander. Die Stufen Drei und Vier des Finanzausgleichs konterkarieren teilweise indes die Ergebnisse, welche durch die zweite Stufe erzielt werden. Diesen Stufen liegt das Solidarprinzip zugrunde. Besondere Probleme entstehen bei der primären horizontalen Ertragszuweisung unter anderem dann, wenn der Ort der Steuervereinnahmung von dem Ort der Steuerkraft abweicht, wie etwa im Fall zentralisierter Lohnsteuerbüros oder wenn der Arbeitnehmer in Land A seinen Wohnsitz und in Land B seinen Arbeitsort hat. Hier werden einfachrechtliche Abgrenzungs- und Zerlegungsregeln angewendet. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in zwei große Abschnitte. Der erste Abschnitt erfasst die Begutachtung des aktuellen Systems der Steuerverteilung. Dabei werden die vier Stufen des Finanzausgleiches näher untersucht. Auf der ersten Stufe werden dabei die Steuermassen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die zweite Stufe enthält die horizontale Steuerverteilung zwischen den Ländern. Dort werden die Landessteuern und die Anteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuern) zwischen den Ländern aufgeteilt. Art. 107 Abs. 1 S. 1 GG regelt hierbei das Prinzip der örtlichen Vereinnahmung. S. 2 und 3 enthalten die Abgrenzung und Zerlegung weiterer Steuern. Die dritte Stufe des Finanzausgleichs enthält den eigentlichen (Länder-)Finanzausgleich, während die vierte Stufe sich mit den sog. Bundesergänzungszuweisungen befasst. Der zweite Teil der Arbeit stellt die maßgebenden leitenden Prinzipien der Steuerverteilung dar: Das Leistungsfähigkeits- und das Äquivalenzprinzip. Das Leistungsfähigkeitsprinzip stellte ursprünglich ein Steuererhebungsprinzip dar. In diesem Teil der Arbeit wird untersucht, inwieweit dieses Prinzip iRd. Steuerverteilung als Leitprinzip für die örtliche Radizierung der Leistungsfähigkeit herangezogen werden kann. Im Anschluss erfolgt eine Untersuchung des Äquivalenzprinzips, welches die Leistungs-Gegenleistungsbeziehung des Bürgers gegenüber dem Staat in den Fokus nimmt. Auch hier wird untersucht, inwieweit das Prinzip Anwendung finden kann. Auch wird die Steuerverteilung im internationalen Steuerrecht im Überblick dargestellt und deren Prinzipien vorgestellt. Dort wird teilweise z.B. in den USA und der Schweiz und neuerdings auch auf europäischer Ebene das "Formulary Apportionment", also eine formelhafte Gewinnaufteilung vorgenommen. Daran schließen sich Reformvorschläge für einzelne Steuerarten basierend auf den vorhergehenden Erkenntnissen an. ; XXIII, 514 Seiten

Sprachen

Deutsch

Verlag

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

DOI

10.25358/openscience-873

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