Open Access BASE2017

Zur Finanzierung einer Verlängerung der Bezüge bei der Arbeitslosenversicherung

Abstract

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt zurzeit bei 3 % des Einkommens. Die staatliche Hilfe für Arbeitslose, das Arbeitslosengeld, gilt normalerweise für 12 Monate; aber nach Vollendung des 55. Lebensjahres und 36 Monaten Versicherungspflichtverhältnis verlängert sich das Arbeitslosengeld auf 18 Monate (nach dem 58. Lebensjahr und 48 Versicherungspflichtmonaten auf 24 Monate). Danach kommt nur noch die allgemeinere Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Hilfe, also das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Mit 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % vom Nettogehalt ist das Arbeitslosengeld (oft auch Arbeitslosengeld 1 genannt) eine als passabel empfundene Hilfe des Staates für den Arbeitslosen, nicht so die viel stärkere Abstufung hin zum Arbeitslosengeld II, die nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes folgt. Viele Arbeitslose, die in diese Situation hinein gelangen, sehnen sich zurück in die Zeit vor den Hartz-Reformen. Da war die Abstufung nicht so krass, weil es als Zwischenstufe - also bevor man in die Sozialhilfe zurückfiel - die Arbeitslosenhilfe gab. Es ist verständlich, dass alle diejenigen, die eine Besorgnis vor einer längeren Arbeitslosigkeit verspüren, die Zustände vor den Hartz-Reformen zurückwünschen und die alte Arbeitslosenhilfe wieder auferstehen lassen wollen. Wenn das politisch nicht möglich ist, sollte ihrer Meinung nach wenigstens eine deutliche Verlängerung des Arbeitslosengeldes vorgenommen werden. [.]

Themen

Sprachen

Deutsch

Verlag

Köln: Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo Köln)

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