Open Access BASE2006

Berufsbezogene Sprachförderung für Arbeitslose mit Migrationshintergrund: erste Ergebnisse aus der Begleitforschung zum ESF-BA-Programm

Abstract

Seit Herbst 2004 kann die berufsbezogene Sprachkompetenz von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund in dreimonatigen Maßnahmen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen im Rahmen des ESF-BA-Programms gefördert werden - zunächst nur in Westdeutschland, dann ab 2005 bundesweit, aber seitdem eingegrenzt auf Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Im hier vorgelegten ersten Bericht zur Evaluation des neuen Förderansatzes werden die arbeitsmarktpolitische Begründung und die institutionelle Konkretisierung der berufsbezogenen Sprachförderung unter Berücksichtigung des einschlägigen Forschungsstandes diskutiert, es werden die darauf bezogenen Fragestellungen zur Evaluation begründet und es wird über erste Befunde zur bisherigen Umsetzung der Sprachkurse und zu ihren Ergebnissen informiert. Die Verbleibsanalyse ergibt, dass sechs Monate nach Maßnahmeende relativ viele Personen arbeitslos gemeldet und relativ wenige wieder in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind. Dies könnte damit zusammenhängen, dass rund die Hälfte der geförderten Arbeitslosen keinen Hauptschulabschluss hat und sogar rund neunzig Prozent über keine abgeschlossene (bzw. in Deutschland entsprechend anerkannte) Berufsausbildung verfügen. Sprachkenntnisse erscheinen als notwendige, aber nicht als hinreichende Bedingung der angestrebten "Beschäftigungsfähigkeit". Daneben wird im Bericht die leistungsrechtliche Eingrenzung auf Personen, die das Arbeitslosengeld I beziehen, kritisiert. Die Untersuchung der Förderstrukturen in den Rechtskreisen des SGB III und II ergibt, dass Arbeitslose mit Migrationshintergrund vor allem im Bereich des SGB II eine gewichtige Zielgruppe darstellen, allerdings ohne systematisch gezielte Sprachförderung. Deshalb wird vorgeschlagen, sie in die berufsbezogene ESF-Sprachförderung einzubeziehen. Für gering qualifizierte Arbeitslose mit Migrationshintergrund sollte die berufsbezogene Sprachförderung zudem nicht isoliert, sondern ergänzend zu beruflich qualifizierenden Hilfen des SGB II und III organisiert werden.

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