Open Access BASE2012

Postkategoriale 'Gleichheit und Differenz' : Antidiskriminierungsrecht ohne Kategorien denken!?

Abstract

Das geltende Antidiskriminierungsrecht hat kaum bestreitbar bedeutende Fortschritte im Kampf gegen soziale Ungleichheiten bewirkt. Andererseits trägt es in seiner gegenwärtigen Aufstellung dazu bei - und das mag absurd klingen - Stigmata und Ausgrenzung zu zementieren. Grund: Es operiert konzeptionell in Normalisierungs-Kategorien und nährt dadurch die kraftvolle Tendenz dominanter Gruppen, Gleichheit und Differenz aus der Perspektive der herrschenden Verhältnisse zu bewerten. Kategorien wie z.B. Behinderung, Geschlecht, Ethnie, Rasse, Alter, fahrende Lebensform, Religion, soziale Stellung und sexuelle Orientierung werden nicht konsequent als verworbene, in asymmetrischen Machtstrukturen eingebettete soziale Konstruktionen begriffen, sondern nicht selten - bewusst oder unbewusst - (re-)naturalisiert. Weil dem so ist, benötigt der kategorisierungs- und identifizierungsmächtige Rechtsstaat - will er den diskriminierungsschutzrechtlich glaubwürdig sein - einen wirkmächtigen Reflexions- und Korrekturmechanismus. Hierfür schlage ich das theoretische Transformations-Konzept der postkategorialen, 'Gleichheit und Differenz' vor.

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