Open Access BASE2016

Schweigen ist Gold, wenn ein Laie E-Mail-Einsprache erhebt : Verwirkung eines Nachbesserungsanspruchs durch Ankündigung einer postalischen Eingabe (Bemerkungen zu BGE 142 V 152)

Abstract

Es ist nicht überspitzt formalistisch, wenn eine Rechtsmittelinstanz auf eine drei Tage vor Fristablauf eingereichte Fax-Eingabe einer rechtskundig vertretenen Person nicht eintritt, ohne ihr zuvor eine Frist angesetzt zu haben, um den Formmangel (fehlende eigenhändige Unterschrift) zu beheben. Ob eine derartige Formstrenge vor dem Hintergrund von Art. 29 Abs. 1 BV sachlich gerechtfertigt ist, lässt sich hinterfragen.

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