Open Access BASE2015

Selbständige Anfechtbarkeit von Kostenvorschussverfügungen : Bemerkungen zum Bundesgerichtsurteil 2C_596/2014 vom 6. März 2015

Abstract

Kostenvorschussverfügungen sämtlicher Kantonsbehörden sind selbständig anfechtbar. Dies ergibt sich aus dem Bundesgerichtsgesetz und gilt deshalb auch für Kantone, deren Verwaltungsrechtspflegeordnung keine selbständige Anfechtung von Kostenvorschussverfügungen vorsieht. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung überzeugt. Fraglich erscheint hingegen, weshalb der gleiche Grundsatz nicht auch gelten sollte, wenn eine an der Streitsache nicht wirtschaftlich interessierte Person um Kostenbefreiung gemäss § 25 Abs. 1 lit. a VRG ZG ersucht.

Problem melden

Wenn Sie Probleme mit dem Zugriff auf einen gefundenen Titel haben, können Sie sich über dieses Formular gern an uns wenden. Schreiben Sie uns hierüber auch gern, wenn Ihnen Fehler in der Titelanzeige aufgefallen sind.