Blogbeitrag24. Januar 2024

Verstößt das Gendersternchen gegen die Rechtschreibung, Herr Lange?

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Abstract

Ja, sagt der Vorsitzende des Rats für deutsche Rechtschreibung – und erklärt, wo Hessens neue Landesregierung mit ihrem geplanten Verbot trotzdem falsch liegt. Die Kultusminister dürften sich dagegen nicht drücken, sondern müssten klare Regeln für die Schulen erlassen.






Josef Lange war Referatsleiter in der DFG und beim Wissenschaftsrat, Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz und lange Jahre
Staatssekretär, zwischen 2003 und 2013 im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Seit 2017 ist er Vorsitzender des Rats für deutsche Rechtschreibung und am 1. Januar in seine
zweite Amtsperiode gestartet. Foto: Karin Kaiser, MHH.






Herr Lange, der Rat für deutsche Rechtschreibung hat im vergangenen Jahr entschieden, dass Gender-Sonderzeichen nicht zum "Kernbestand der deutschen Orthographie" gehören. Bevor wir
darüber sprechen, was genau das bedeutet: Wer gibt dem Rat eigentlich das Recht zu solchen Beschlüssen?



 



Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde 2004 von den deutschsprachigen Ländern gegründet. 18 seiner Mitglieder stammen aus Deutschland, je neun aus Österreich und der Schweiz. Südtirol,
Liechtenstein und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens entsenden je ein Mitglied, Luxemburg ist ohne Stimmrecht vertreten. Der Rat hat den Anspruch, das entscheidende Gremium für die
Interpretation der deutschen Rechtschreibung zu sein, wie sie im Amtlichen Regelwerk festgehalten ist. 1996 haben sich die Teilnehmerstaaten verpflichtet, diese Regeln verpflichtend umzusetzen
für alle ihre Schulen und die öffentliche Verwaltung. Ob die Kommunen dazu gehören, wird rechtlich immer wieder diskutiert.



 



Aber wer legitimiert den Rat zu seiner Rolle?



 



Die österreichischen Mitglieder werden von den zuständigen Bundesministerien bestimmt, in der Schweiz einigen sich Kantone und Bundesrat auf die Entsendung. Deutschland hat die Auswahl
verschiedenen Einrichtungen und Verbänden übertragen, um die deutsche Sprache in ihrer ganzen Realität und Breite abzudecken, darunter Lehrergewerkschaften, die Deutsche Akademie für Sprache und
Dichtung, Repräsentanten von Nachrichtenagenturen und Medien. Wichtig ist aber, dass alle Beschlüsse, die der Rat fasst, anschließend von den staatlichen Stellen in allen deutschsprachigen
Staaten bestätigt werden müssen. Tut es nur eine Regierung nicht, muss es ein erneutes Beratungsverfahren mit dem Rat geben. Das ist aber bislang noch nie vorgekommen. 



 



Und was hat der Rat gegen Binnen-I, Gender-Sternchen & Co?



 



Der Rat hat nichts gegen diese und weitere Sonderzeichen. Er kann nicht die Augen davor verschließen, dass sich da eine bunte Mischung entwickelt hat und genutzt wird. Darum haben wir uns nach
langen und durchaus kontroversen Diskussionen im Juli 2023 verständigt, dass diese Zeichen in der deutschen Schriftsprache vorkommen, aber nicht zum Kernbestand gehören. 



 



"Da entstehen Konstruktionen und
Wortungetüme, die in sich nicht stimmig sind." 



 



Das hat große Aufregung bei Gegnern und Befürwortern des Genderns verursacht, zwischendurch fühlte sich der Rat gar missverstanden. 



 



Wichtig ist darum zunächst der Hinweis, dass wir  geschlechtergerechte Schreibung nicht per se aus dem Amtlichen Regelwerk ausschließen. Es gibt viele übrigens auch von mir genutzte
Möglichkeiten dieses Schreibens, die ohne Sonderzeichen auskommen und nicht rechtschreibschwierig sind: Lehrerinnen und Lehrer zum Beispiel, Lehrkräfte oder Lehrende. 



 



Sieh da! Bayerns Ministerpräsident Markus Söder scheint sich mit solchen Differenzierungen nicht aufzuhalten und will offenbar grundsätzlich "das Gendern in Schulen und Verwaltungen"
untersagen.



 



Was nicht gedeckt wäre mit unserem Beschluss. Und mit dessen Begründung, die wir im Dezember 2023 veröffentlicht haben, darin erläutern wir den Unterschied. Im Gegensatz zur geschlechtergerechten
Schreibung ohne Sonderzeichen beeinträchtigt die Nutzung von Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung einer geschlechtsübergreifenden Bedeutung die Verständlichkeit und Grammatik der deutschen Sprache
so stark, dass wir sie als Rat nicht empfehlen können. Nur ein Beispiel: "Ein:e gute:r Forscher:in ist bei weitem kein:e gut:e Manager:in." Kommt Ihnen bekannt vor? Stand in einem Interview bei
Ihnen im Blog. Da entstehen Konstruktionen und Wortungetüme, die in sich nicht stimmig sind. 



 



Das klingt jetzt aber mehr nach Stilkritik.



 



Es geht um mehr. Der Einsatz dieser Sonderzeichen lässt sich nach heutigem Stand sprachwissenschaftlich nicht begründen. Außerdem soll das Amtliche Regelwerk dafür sorgen, dass amtliche Texte
eindeutig und rechtssicher sind. Und dass sie sich automatisch übersetzen lassen. Das erscheint uns in Deutschland vielleicht nicht so wichtig, aber in mehrsprachigen Ländern wie Belgien oder in
der Schweiz oder Bozen-Südtirol müssen Gesetzestexte mit exakt gleicher Bedeutung in allen Sprachen zur Verfügung stehen.



 



Apropos eindeutige Sprache: Wenn der Rat sagt, Genderzeichen gehörten nicht zum "Kernbestand der deutschen Orthographie", dann spricht er damit in Wirklichkeit ein Verbot ihres Einsatzes
aus, oder?



 



Moment! Jeder Mensch kann als privater weiter reden oder schreiben, wie ihm oder ihr der Schnabel gewachsen ist. Richtig ist aber: Bei strikter Auslegung des Amtlichen Regelwerks ist die Nutzung
dieser Sonderzeichen in den Schulen dann ein Rechtschreibfehler. Das bundesweit und im deutschen Sprachraum einheitlich umzusetzen, ist jetzt Aufgabe der Politik. Was auf keinen Fall sein darf,
ist, dass es an der einen Schule so und an der zweiten anders gehandhabt wird. Was im Augenblick so passiert. Und was man nur als Rückfall in die Zeit vor Einführung der amtlichen Rechtschreibung
Anfang des 20. Jahrhunderts bezeichnen kann. Die Kultusminister dürfen sich nicht wegducken.



 



"Wie sollen wir Kindern und Jugendlichen
in der Schule vermitteln, sich an Regeln zu halten,
wenn der Staat selbst es nicht tut?"



 



Und wenn ein Kultusminister sich gegen die Umsetzung Ihres Beschlusses entscheidet?



 



Es ist nicht unser Beschluss, sondern ein Beschluss aller deutschsprachigen Staaten und Regionen. Das heißt, dann würde sich dieses Bundesland aus der Gemeinschaft der deutschen Rechtschreibung
verabschieden. Dahinter steht eine politische Frage, die weit über die Schulpolitik hinausgeht: Hält sich die Politik an ein gemeinsam beschlossenes Regelwerk? Als Vorsitzender des Rates und als
Bürger kann ich nur sagen: Wie sollen wir Kindern und Jugendlichen in der Schule vermitteln, sich an Regeln zu halten, wenn der Staat selbst es nicht tut?



 



Hessens neue Landesregierung versucht sich derweil an der Übererfüllung. Sie will mit Verweis auf den Rat die
Sonderzeichen verbieten, und das nicht nur in Schulen und Ämtern, sondern auch in öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Schulen, Universitäten und dem Rundfunk.



 



Vorsicht, kann ich da nur sagen. Rechtlich umstritten, aber meines Erachtens wahrscheinlich ist, dass das Amtliche Regelwerk für Universitäten als Institutionen da gilt, wo wir von amtlichen
Bescheiden oder Prüfungsordnungen reden. In ihrer individuellen Arbeit können sich Forschende dagegen auf die Wissenschaftsfreiheit berufen. Studierende allerdings auch – wenn sie gendern
genauso, wie wenn sie es nicht tun. Allerdings: Neulich habe ich 120 Seiten wissenschaftlichen Text eines Psychologen und einer Philosophin gelesen, und vor lauter Sonderzeichen ist es mir selten
schwer gefallen zu verstehen, was sie mir sagen wollten. Die Zahl an Grammatikfehlern war extrem hoch, ich bin immer wieder gestolpert und stecken geblieben. Nun kann man mir vorwerfen, es liege
an meinem fortgeschrittenen Alter. Das glaube ich aber nicht.  



 



Und wie ist das bei Medien und Rundfunk? 



 



Für privatwirtschaftliche Medien gilt das Amtliche Regelwerk ohnehin nicht, auch sonst sind sie von der Pressefreiheit geschützt. Genauso wie die redaktionelle Arbeit im öffentlich-rechtlichen
Rundfunk. Spannend wird es freilich, wenn ich in die Satzung von Sendern wie dem Deutschlandradio schaue. Wenn es darin heißt, die Sendeangebote sollten auch die "gesamtgesellschaftliche
Integration" fördern, kann man schon fragen: Wird dieser Auftrag erfüllt, wenn der Einsatz von Sonderzeichen im Wortinnern gesellschaftlich derart umstritten ist? Als der Tagesspiegel im November
2023 vom Gender-Doppelpunkt abrückte, tat er das ja nur, weil so viele mit Hinweis auf dessen Nutzung ihre Abos gekündigt hatten. Aber das ist keine Frage, über die der Rat für deutsche
Rechtschreibung zu entscheiden hat. 



 



"Das Verbot von Gendern – oder auch nur dessen Ankündigung – grenzt an Populismus. Aber es ist natürlich spektakulärer als, wie wir im Rat das tun, zu
differenzieren."



 



Was halten Sie persönlich von so plakativen Anti-Gender-Aktionen wie in Hessen und Bayern?



 



Das Verbot von Gendern – oder auch nur dessen Ankündigung –grenzt an Populismus. Aber es ist natürlich spektakulärer als, wie wir im Rat das tun, zu differenzieren. Einmal zwischen
geschlechtergerechter Schreibung ohne und "Gendern" mit Sonderzeichen im Wortinneren. Und zwischen den Bereichen, für die das Amtliche Regelwerk gilt und sinnvollerweise gelten muss – und
anderen, wo der Staat sich heraushalten sollte. Eigentlich geht es aber um etwas Anderes.



 



Worum?



 



Hinter dem Streit um die Gender-Sonderzeichen im Wortinneren verbirgt sich eine tiefgreifende gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Auseinandersetzung, in der beide Seiten mit
Unterstellungen arbeiten. Wer die Sonderzeichen nutzt, wird von deren erbitterten Gegnern als links und entrückt vom wahren Empfinden der Bevölkerung gebrandmarkt. Wer sie nicht nutzen will, gilt
unter  uneingeschränkten Befürwortern als konservativ und rückständig, als würde er oder sie automatisch Frauen und nichtbinäre Personen missachten. Beide Seiten malen schwarzweiß und sind
sich dabei mitunter sehr ähnlich. Ich rate insgesamt zu mehr Gelassenheit. 



 



Wird es nach dem Genderzeichen-Beschluss demnächst wieder ruhiger um die Arbeit des Rats?



 



Mal sehen. Wir haben im Amtlichen Regelwerk gerade das Kapitel zur Zeichensetzung überarbeitet. So werden künftig "infinite Nebensätze", d. h. erweiterte Infinitive, wieder mit einem Komma vom
Hauptsatz abgetrennt, weil das nach unserer Beobachtung die Fehlerquote senkt und die Lesbarkeit  verbessert. Außerdem  haben wir das amtliche Wörterverzeichnis mit zahlreichen
Änderungen überholt, die sich aus der alltäglichen Schreibbeobachtung von Fremdwörtern ergeben. Ein Beispiel: Weil keiner Spagetti schreibt, heißt es künftig auch laut amtlicher Rechtschreibung
wieder Spaghetti – genau, wie die Italiener sich das vorgestellt haben und schreiben. Bis Mitte des Jahres wissen wir hoffentlich, ob alle deutschsprachigen Länder zustimmen.



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