Aufsatz(elektronisch)5. Oktober 2020

Der Gesetzgeber sollte beim Thema Triage tätig werden

In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 25, Heft 10, S. 16-16

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Abstract

Am 16. Juli 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber die Triage (vorerst) nicht regeln muss (Az. 1 BvR 1541/20). Allerdings zeigt die Entscheidung die rechtliche Kom-plexität dieser Thematik auf. An der notwendigen Rechtssicherheit fehlt es weiterhin.

Sprachen

Deutsch

Verlag

Georg Thieme Verlag KG

ISSN: 2197-621X

DOI

10.1055/s-0040-1718806

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