Aufsatz(elektronisch)5. Oktober 2020
Der Gesetzgeber sollte beim Thema Triage tätig werden
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 25, Heft 10, S. 16-16
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Abstract
Am 16. Juli 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber die Triage (vorerst) nicht regeln muss (Az. 1 BvR 1541/20). Allerdings zeigt die Entscheidung die rechtliche Kom-plexität dieser Thematik auf. An der notwendigen Rechtssicherheit fehlt es weiterhin.
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