Aufsatz(elektronisch)9. April 2021
Corona-Pflegebonus gibt es nur für Corona-Pflegekräfte
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 26, Heft 4, S. 16-16
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Abstract
Die Auszahlung des Corona-Pflegebonus kann nach der bayerischen Corona-Pflegebonusrichtlinie (CoBoR) nur Pflegenden gewährt werden, die zum einen in einer begünstigten Einrichtung beschäftigt sind und deren konkrete Tätigkeit zum anderen der Förderpraxis entspricht. Dies entschied das Verwaltungsgericht München in seinem jüngsten Urteil.
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