Aufsatz(elektronisch)9. April 2021

Corona-Pflegebonus gibt es nur für Corona-Pflegekräfte

In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 26, Heft 4, S. 16-16

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Abstract

Die Auszahlung des Corona-Pflegebonus kann nach der bayerischen Corona-Pflegebonusrichtlinie (CoBoR) nur Pflegenden gewährt werden, die zum einen in einer begünstigten Einrichtung beschäftigt sind und deren konkrete Tätigkeit zum anderen der Förderpraxis entspricht. Dies entschied das Verwaltungsgericht München in seinem jüngsten Urteil.

Sprachen

Deutsch

Verlag

Georg Thieme Verlag KG

ISSN: 2197-621X

DOI

10.1055/s-0041-1729366

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