Aufsatz(elektronisch)10. Juni 2022
Rechtskolumne: OP darf am Folgetag stattfinden
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 27, Heft 6, S. 16-16
Verfügbarkeit an Ihrem Standort wird überprüft
Dieser Artikel ist auch in Ihrer Bibliothek verfügbar: |
elektronisch
gedruckt
Abstract
Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Krankenhaus und Krankenkasse ist die Verweildauer eines Patienten. Gerade bei abendlichen Krankenhausaufnahmen kann es vorkommen, dass ein Patient, der kein akuter Notfall ist, erst am Folgetag operiert wird – ohne zwischenzeitlich nach Hause entlassen zu werden. Das Landessozialgericht Hamburg stellte klar: In diesen Fällen aufgeschobener Dringlichkeit muss weder der Patient nach Hause geschickt noch eine Operation nach 22 Uhr durchgeführt werden.
Problem melden