Aufsatz(elektronisch)10. Juni 2022

Rechtskolumne: OP darf am Folgetag stattfinden

In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 27, Heft 6, S. 16-16

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Abstract

Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Krankenhaus und Krankenkasse ist die Verweildauer eines Patienten. Gerade bei abendlichen Krankenhausaufnahmen kann es vorkommen, dass ein Patient, der kein akuter Notfall ist, erst am Folgetag operiert wird – ohne zwischenzeitlich nach Hause entlassen zu werden. Das Landessozialgericht Hamburg stellte klar: In diesen Fällen aufgeschobener Dringlichkeit muss weder der Patient nach Hause geschickt noch eine Operation nach 22 Uhr durchgeführt werden.

Sprachen

Deutsch

Verlag

Georg Thieme Verlag KG

ISSN: 2197-621X

DOI

10.1055/s-0042-1750457

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