Aufsatz(elektronisch)18. Oktober 2023
Rechtskolumne: Transplantationsskandal – die Krankenkasse muss zahlen
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 28, Heft 6, S. 18-18
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Abstract
Trotz Manipulation und der Weitergabe falscher Angaben an Eurotransplant hat das Universitätsklinikum einen Anspruch auf Vergütung für medizinisch notwendige Behandlungen. Dies entschied das Bundesozialgericht (BSG) im Göttinger Transplantationsskandal.
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