Die Beteiligung der Bundeswehr an der Sonderkommission der Vereinten Nationen (UNSCOM) im Irak, 1991–1996
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 82, Heft 2, S. 352-389
Abstract
Zusammenfassung
Nach Ende des Zweiten Golfkriegs beteiligte sich die Bundesrepublik Deutschland mit einzelnen Inspektoren sowie drei Hubschraubern und zwei Flugzeugen der Bundeswehr samt Personal an der Sonderkommission der Vereinten Nationen (UNSCOM) im Irak. Vor Ort sollten sie bei der international geforderten Zerstörung der irakischen Massenvernichtungswaffen unterstützen. Bei der Entsendung handelte es sich um die erste personelle Beteiligung der Bundeswehr an einer Maßnahme der Vereinten Nationen. Nach der personellen Nichtbeteiligung am Zweiten Golfkrieg erhofften sich das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung hierdurch internationales Ansehen zu generieren, gegenüber den USA Handlungsbereitschaft bei der Beilegung internationaler Krisen zu demonstrieren und erste militärische Erfahrungen im Rahmen einer multinationalen Maßnahme außerhalb des NATO-Bündnisses zu sammeln. Politisch wurde die Beteiligung damit legitimiert, dass sie nicht als Einsatz der Bundeswehr im Sinne des Grundgesetzes galt, sondern als logistische Unterstützung einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebilligten Abrüstungsmaßnahme.
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