Soziale Ziele und marktwirtschaftliches Gesundheitswesen - schlußendlich kein Gegensatz! Anmerkungen zum Spannungsfeld von Wettbewerbspolitik und Sozialrecht / Social claims and liberal health care reform: a coincidence is possible!
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Volume 57, Issue 1, p. 261-284
Abstract
Zusammenfassung
Das Gesundheitswesen als einer der bedeutendsten volkswirtschaftlichen Wertschöpfungssektoren stellt grundsätzlich keinen Wirtschaftsbereich dar, für den eine ökonomische Bereichsausnahme notwendig ist. Gleichwohl gilt es, das Verhältnis zwischen Sozialansprüchen einerseits und wettbewerblichen Steuerungsinteressen andererseits auszugleichen. Wettbewerbliche Fortentwicklungen im Gesundheitswesen, zumindest wenn sie sowohl den Versicherungs- als auch den Versorgungswettbewerb umfassen, werden sich verstärkt mit den Zielsetzungen einer klassischen Wettbewerbspolitik, die auf Eindämmung wirtschaftlicher Macht ausgerichtet sind, auseinandersetzen müssen. Es gilt daher festzuhalten, daß es nicht Ziel einer Wettbewerbsordnung für das Gesundheitswesen sein kann, sich an einem statischen Wettbewerbsleitbild auszurichten. Vielmehr sind verschiedenartige Marktunvollkommenheiten, die sowohl allokativ als auch durch sozialpolitische Zielsetzungen begründet sind, durch eine wettbewerbskonforme, institutionelle Wettbewerbsordnung auszugleichen. Als institutioneller Anknüpfungspunkt bietet es sich an, die Diskussion von verfügungsrechtlichen "protected domains" in den Vordergrund einer generalisierten Wettbewerbsordnung zu stellen. Eine Wettbewerbspolitik für das Gesundheitswesen wird daher sowohl allgemeine Wettbewerbsgrundlagen als auch spezielle Regulierungsinstrumentarien miteinander verknüpfen müssen.
Report Issue