Zur Verantwortung des Bundes für die nach 1945 errichteten erhaltenswerten US-Wohnanlagen
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 56, Heft 4, S. 498-508
Abstract
Westdeutschland wurde nach 1945 zu einem Vorposten des kalten Krieges. In der ehemaligen amerikanischen Besatzungszone wurden neben militärischen Einrichtungen großzügige Wohnanlagen (Housing areas) mit Freiflächen für die Familien der Besatzer errichtet, die heute noch als städtebauliche Alternativen vorbildlich sind. Die Amerikaner waren damals das kopierenswerte Vorbild. Deshalb sind diese Wohnanlagen der Besatzer, die Verbündete wurden, Zeugnisse der Weltgeschichte wie der regionalen Entwicklung. Die heute oft noch im Eigentum des Bundes befindlichen zivilen Stätten sind aus kulturstaatlicher Verantwortung zu erhalten.
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