Europäischer Grundrechtsschutz für (dritt-)staatliche Propagandasender? – Anmerkung zum Urteil des EuG v. 27.7.2022, Rs. T-125/22 (RT France/Rat)
In: Europarecht, Band 58, Heft 1, S. 110-118
Abstract
Der im Februar 2022 begonnene russische Angriff auf die Ukraine und die daraufhin von der EU erlassenen Sanktionen stellen die Unionsgerichte erstmals vor die Notwendigkeit, über die Zulässigkeit von restriktiven Maßnahmen gegen Medienangebote zu entscheiden: Denn die EU hat in diesem Rahmen auch die Verbreitung des Programms von russischen Staatssendern verboten, die in jüngerer Zeit offensiv ihre Verankerung in der Medienlandschaft der EU-Mitgliedstaaten betrieben haben. Das Gericht sieht diese Maßnahmen der Union im Ergebnis zu Recht als zulässig an; die Grundrechtsfähigkeit solcher Staatssender wird dabei allerdings zu Unrecht als unproblematisch vorausgesetzt.
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