Strafprozessuale Beschlagnahme von Unterlagen über Gespräche im Rahmen eines Forschungsprojekts im Lichte der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 32, Heft 3, S. 254-274
Abstract
Die Beschlagnahme von Unterlagen über wissenschaftliche Interviews schränkt die Forschungsfreiheit tatsächlich ein, weil sie die Gesprächsbereitschaft von Gesprächspartnern in Frage stellt. Dafür fehlt derzeit im Regelfall, dass der betroffene Forscher die Ergebnisse seiner Forschung publizieren will, angesichts der Ausnahmetatbestände eine gesetzliche Grundlage. Soweit das Gesetz die Beschlagnahme solcher Unterlagen zulässt, ist es Sache der rechtsanwendenden Richter, bei der Anwendung der Rechtsgrundlage Sorge zu tragen, dass keine Grundrechte unverhältnismäßig verkürzt werden.
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