Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe im COVID-19-Pandemieverlauf Vorgehensweisen der Bundesländer von März 2020-März 2022
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 34, Heft 2, S. 205-227
Abstract
Dieser Beitrag stellt die Vorgehensweisen der Bundesländer bei der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) während der COVID-19-Pandemie dar. Zunächst werden die politische Diskussion der EFS anhand des Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und neuere Studien zur EFS angeführt. Die Vorgehensweisen der Bundesländer, zusammentragen durch eine aktuelle Länderabfrage, sind heterogen: Das Saarland beispielsweise setzt seit März 2020 aus; Thüringen vollstreckt seit Juli 2020durchgehend wieder, teils mit Einschränkungen. Die Fallzahlen lagen im Dezember 2021 unter dem Niveau vor der Pandemie. Am Ende steht die Frage, inwiefern das Warten auf den Gefängnisaufenthalt bereits Bestrafung ist.
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