Aufsatz(elektronisch)2022

Should Catcalling be punishable? Zur strafrechtlichen Relevanz sexuell konnotierter Äußerungen

In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 34, Heft 3, S. 342-358

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Abstract

Eine Petition, die über 67.000 Unterschriften zählt, fordert, dass "Catcalling" in Deutschland zukünftig bestraft wird. Sexuell konnotierte Äußerungen in der Öffentlichkeit seien nicht als missglückter Flirtversuch, sondern als strafbedürftiges Unrecht zu werten. Nur weil das Strafgesetzbuch insoweit zwar eine Regelungslücke enthält, ist damit jedoch noch nicht gesagt, wann und warum im Kontext von belästigenden, sexistischen und geschmacklosen Äußerungen die Fixierung von Kriminalität angebracht und sinnvoll ist. Die Implementierung des französischen Pendants, welches Catcalling mit einem Bußgeld belegt, könnte zwar als Kompromiss fungieren, wäre aber zugleich mit schwerwiegenden, dogmatischen Einwänden konfrontiert. Wenn es im Kern um eine Ehrverletzung geht, könnte die Norm des § 185 StGB eine Lösung de lege lata zulassen, um für gravierende Herabwürdigungen Rechtssicherheit zu schaffen, ohne zugleich den verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen sinnvollen Kriminalstrafrechts zu überdehnen.

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