Vermeidung von Haftungsfallen: Wer haftet bei Datenschutzverstößen nach der DSGVO?
In: Sozialwirtschaft aktuell: Infodienst für das Management in der Sozialwirtschaft, Band 34, Heft 8, S. 1-4
Abstract
Datenschutz und IT-Sicherheit stehen bei den meisten Organisationen nicht ganz oben auf der Prioritätenliste, werden aber vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung in Verbindung mit immer unübersichtlicheren und kom- plexeren IT-Systemen immer wichtiger. Verstöße werden im Hinblick auf die Regelungen aus der Datenschutzgrund- verordnung (DSGVO) scharf geahndet. Die Haftungsrisiken schließen sowohl das Management als auch Mitarbeitende mit ein. Vor dem Hintergrund, dass einerseits Cyber-Kriminalität in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist (die IT-Sicherheitslage ist dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zufolge angespannt bis kritisch) und sich andererseits die Datenverarbeitung und -speicherung über Cloud-Computing und Web-Applikationen immer weiter ins World-Wide-Web verlagert, wird klar, dass Handlungsbedarf besteht, sensible Unternehmensdaten wirkungs- voll zu schützen.
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