Treu und Glauben – »Good Faith«- Anforderungen in der Mediation
In: Konflikt-Dynamik: Verhandeln, Vermitteln und Entscheiden in Wirtschaft und Gesellschaft, Band 9, Heft 2, S. 80-84
Abstract
In der Praxis sind (Selbst-)Verpflichtungen der Parteien, »Good Faith«-Anforderungen in Mediationsverfahren gerecht zu werden, durchaus gängig. Die Frage der Durchsetzbarkeit von Alternative-Dispute-Resolution-Abreden gab Anlass, das Konzept näher zu konkretisieren. Nach wie vor liegt jedoch keine einheitliche bzw. universell akzeptierte Definition von »Good Faith«-Anforderungen vor. Das gängigste Verständnis entwickelte sich angesichts von Bedenken, wonach die Durchführung einer Mediation abseits gewisser Wohlverha tensstandards sinn- und zwecklos und damit nur ein Kostenfaktor sei. Aus der Praxisperspektive bleibt der wohl effektivste Zugang, »Good Faith«-Anforderungen und deren Implementierung im Bereich des Erwartungsmanagements durch den Mediator oder im Bereich der das Verfahren allfällig administrierenden Institution anzusiedeln. Verpflichtungen des Mediators, über »Bad Faith«-Wahrnehmungen Bericht zu erstatten oder in sogenannte Satellitenverfahren als Zeuge zur Verfügung zu stehen, gehen zu weit und stehen grundlegenden Prinzipien der Mediation entgegen.
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