Buch(elektronisch)2013

Die verfassungsrechtlichen Grenzen der exekutiven Normsetzung in Bolivien: Ursprünge, rechtsvergleichende Dogmatik und Praxis

In: Schriftenreihe der Hochschule Speyer, 217

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Abstract

In Bolivien hat das Präsidialsystem eine lange Tradition. Die Institution des Präsidenten auf Lebenszeit existiert heute zwar nicht mehr, jedoch ist keine zusätzliche Kontrolle für die Normsetzung der exekutiven Gewalt vorgesehen. Um die verfassungsrechtlichen Grenzen der exekutiven Gewalt in Bolivien zu analysieren, ist dieses Buch in zwei Hauptteile untergliedert. Der erste Teil stellt den historisch sozialen Charakter der Bildung und des Wandels von Institutionen der Exekutive und die politische Kultur Boliviens dar. Der zweite Teil widmet sich den begrifflichen, systematischen und dogmatischen Zusammenhängen in Boliviens Rechtssystem und weiterer Länder in Südamerika. Als Grundform der exekutiven Rechtsetzung wird hier das Spektrum bezeichnet, das den Grad der Bindung und Eigenständigkeit der Rechtsetzungsbefugnisse zur exekutiven Gewalt in Bezug auf das Gesetz bestimmt. Die theoretischen Modelle der deutschen und französischen Verfassungsstrukturen sind für die lateinamerikanischen Verfassungen besonders wichtig, weil sie für zwei unterschiedliche rechtsdogmatische Lösungen stehen, die mit dem demokratisch-rechtstaatlichen Formenkreis vereinbar sind. Demzufolge zeigt sich in dieser Untersuchung eine gebundene Grundform lediglich in einer gemäßigten Ausprägung in Peru, Venezuela, Brasilien und Argentinien. Dagegen folgen Bolivien und Chile der Grundform der Eigenständigkeit der Rechtsetzungsbefugnisse. Dieses Buch untersucht die Rechtsetzungsbefugnis der Exekutive und die Grundkonzeption der exekutiven Normsetzung besonders im Hinblick auf die bolivianische Rechtsordnung und die Rechtsordnungen weiterer Länder wie Brasilien, Argentinien, Peru, Venezuela und Chile. Die theoretischen Modelle der deutschen und französischen Verfassungsstrukturen sind für die lateinamerikanischen Verfassungen besonders wichtig, weil sie für zwei unterschiedliche rechtsdogmatische Lösungen stehen, die mit dem demokratisch-rechtstaatlichen Formenkreis vereinbar sind. Senior Researcher at Max-Planck-Institute for Social Law and Social Policy, Department of International and Foreign Social Law in Munich; since September 2008 her field of responsibility has been Social Protection in Latin America. Professor for Legistics, Indigenous Law, Human Rights and Public Law at the Universities of Nuestra Señora de La Paz, Catholic University and Andina Simón Bolivar and academic coordinator of the program for Doctor Degree Studies at the University Mayor de San Andrés in La Paz and Lecturer at the German University of Administrative Sciences, Speyer. She has 3 books on indigenous law in Latin America, 1 in Legistics and several academic articles/chapters in books on constitutional law and social rights, administrative law and social protection systems in Latin America, published in German, English, Spanish, Portuguese and Italian. She is scientific member of the Project Administrative Law in South America at the Fluminense Federal University, Rio de Janeiro.

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Buch(elektronisch)#12013

Die verfassungsrechtlichen Grenzen der exekutiven Normsetzung in Bolivien.: Ursprünge, rechtsvergleichende Dogmatik und Praxis

In: Schriftenreihe der Hochschule Speyer - Band 217 v.217

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