Ausnahmebestimmungen im Warenhandel im WTO- und EU-Recht
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht v.59
In der WTO und in der EU bestehen Ausnahmebestimmungen zur Rechtfertigung von legitimen Schutzzielen im Warenhandel. Diese machen es schwierig, die jeweilige Zielvorstellung, die Verwirklichung des Binnenmarktes bzw. eines liberalisierten Warenhandels, zu realisieren. Wie auf beiden Ebenen mit diesen ähnlichen Problemen und Aufgaben umgegangen wird, wird in dieser Arbeit untersucht. Dafür werden zunächst die jeweiligen Bestimmungen, die Handelshemmnisse abbauen sollen, verglichen. Anschließend werden die Ausnahmebestimmungen in beiden Rechtsordnungen einander gegenübergestellt. Dabei werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede thematisiert und Erklärungsversuche unternommen. Abschließend werden aus dem Vergleich der beiden Systeme rechtspolitische Forderungen aufgestellt, die zu einer Effektivierung des Schutzes bestimmter überragend wichtiger legitimer Schutzziele führen würden. Inhaltsverzeichnis A. EinleitungB. Vergleich der Reichweite der Warenverkehrsfreiheit und des liberalisierten WarenhandelsI. Regulierung der Zölle, zollgleicher Abgaben und der mengenmäßigen BeschränkungenII. Behandlung diskriminierender steuerlicher Maßnahmen im Recht von WTO und EU: Behandlung diskriminierender steuerlicher Maßnahmen im Recht der WTO – Das Verbot der diskriminierenden Besteuerung im EU-Recht – VergleichIII. Behandlung von innerstaatlichen Maßnahmen, die den Warenhandel beeinträchtigen: Das Prinzip der Inländergleichbehandlung im WTO-Recht in Bezug auf nichtsteuerliche Maßnahmen – Das Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßiger Beschränkungen – Das Verbot des Art. 35 AEUV – VergleichIV. Instrumentarien im WTO-Recht zur Erreichung eines liberalisierten Warenhandels ohne Äquivalent im EU-Recht: Das Prinzip der Meistbegünstigung – Andere nichttarifäre Handelshemmnisse – Vergleich mit dem EU-RechtV. ZwischenergebnisC. Vergleich der