Buch(elektronisch)2013

Die deutsche Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG – Zu den Grenzen und dem Bedürfnis nach einer spezialgesetzlichen Regelung

In: Schriften zum Steuerrecht, 108

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Abstract

Dirk Schade untersucht die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007 auf ihre Vereinbarkeit mit Europa- und Völkerrecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die strengen Substanzanforderungen mit den europäischen Grundfreiheiten und Völkerrecht unvereinbar sind. Nachfolgend untersucht er, wie der deutsche Gesetzgeber auf diesen Befund reagieren sollte. Basierend auf der Analyse verschiedener Treaty-Shopping-Sachverhalte kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass kein Bedürfnis für eine spezialgesetzliche Anti-Treaty-Shopping-Regelung besteht und die allgemeine Missbrauchsregelung des § 42 AO ausreichend ist. Im Anschluss stellt er kurz die zum 1.1.2012 in Kraft getretene geänderte Fassung des § 50d Abs. 3 EStG dar und kommt zu dem Ergebnis, dass auch diese mit den europäischen Grundfreiheiten unvereinbar ist, weshalb er seine Forderung nach einer Abschaffung der Norm bestätigt sieht. Gewinnausschüttungen in Deutschland ansässiger Kapitalgesellschaften unterliegen der deutschen Kapitalertragsteuer. Im Ausland ansässige Gesellschafter können grds. eine (teilweise) Erstattung der Kapitalertragsteuer verlangen. Die Erstattung wird aber durch § 50d Abs. 3 EStG dahingehend beschränkt, dass der Antragsteller Substanzanforderungen erfüllen muss. Dirk Schade untersucht die Vereinbarkeit dieser Norm mit Europa- und Völkerrecht und geht dabei auch auf Änderungen zum 1.1.2012 ein. Dr. Dirk Schade, geb. 1976, hat nach seinem Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth 2001 sein erstes und 2003 sein zweites juristisches Staatsexamen abgelegt. Die Promotion erfolgte 2012 an der Universität Bayreuth. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem in internationalen Rechtsanwaltskanzleien in München im Bereich Internationales Steuerrecht tätig. Er berät zu Fragen der nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung, insbesondere zu Fragen der internationalen Steuerplanung, M&A-Transaktionen, postakquisitorischen Umstrukturierungen und Umwandlungen sowie zu steuerrechtlichen Finanzierungsfragen.

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Buch(elektronisch)#12013

Die deutsche Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG - Zu den Grenzen und dem Bedürfnis nach einer spezialgesetzlichen Regelung

In: Schriften zum Steuerrecht - Band 108 v.108

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