Buch(elektronisch)2014

Der Schutz der IP-Adresse im deutschen und europäischen Datenschutzrecht: Zur Auslegung des Begriffs des personenbezogenen Datums

In: Beiträge zum Informationsrecht, 34

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Abstract

Sobald ein Internetnutzer online geht, hinterlässt er als Spur seine IP-Adresse, welche die Grundvoraussetzung für das Surfen im Netz ist. Kennt der Staat oder ein Privater die IP-Adresse, kann er den Nutzerweg durch das Internet problemlos nachverfolgen und unter Umständen die Identität des Nutzers ermitteln. So entsteht das Bedürfnis nach einem wirksamen Schutz von IP-Adressen während und nach der Internetnutzung. Ergebnis der Arbeit ist, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind und somit dem Datenschutzrecht unterfallen. Die Frage nach dem Personenbezug von IP-Adressen kann aber nicht alleine auf Grundlage des deutschen Rechts beantwortet werden, denn das Bundesdatenschutzgesetz wird von weiteren, insbesondere europäischen, Regeln bestimmt und geprägt. So kennen insbesondere die allgemeine Datenschutzrichtline und Artikel 8 der Grundrechtscharta den Begriff der personenbezogenen Daten. Die deutsche Norm muss daher einer richtlinien- und europakonformen Auslegung unterzogen werden. Nach dem Ergebnis der Untersuchung gibt auch das europäische Recht vor, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten zu behandeln sind. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis 2012 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und dem Förderpreis 2013 des Freundeskreises Trierer Universität ausgezeichnet. Sobald ein Internetnutzer online geht, hinterlässt er als Spur seine IP Adresse, welche die Grundvoraussetzung für das Surfen im Netz ist. Kennt der Staat oder ein Privater die IP Adresse, kann er den Nutzerweg durch das Internet nachverfolgen und die Identität des Nutzers ermitteln. So entsteht das Bedürfnis nach einem wirksamen Schutz von IP Adressen während und nach der Internetnutzung. Bisher ist umstritten, ob und wie IP-Adressen im deutschen und europäischen Recht geschützt werden. Dr. jur. Christina Schmidt-Holtmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Während ihrer Dissertation arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht, insb. ausländisches Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht. 2010 bis 2012 absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin, unter anderem in der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile. Seit 2013 ist sie Referentin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Innovations-, IT- und Kommunikationspolitik. Für ihre Dissertation wurde sie mit dem Wissenschaftspreis 2012 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und dem Förderpreis 2013 des Freundeskreises Trierer Universität ausgezeichnet.

Weitere Versionen:

Buch(elektronisch)#12014

Der Schutz der IP-Adresse im deutschen und europäischen Datenschutzrecht.: Zur Auslegung des Begriffs des personenbezogenen Datums

In: Beiträge zum Informationsrecht v.34

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