Buch(elektronisch)2013

20 Jahre Deutsch-Polnischer Nachbarschaftsvertrag: Realpolitische Stichproben aus einer fortschreitenden Völkerverständigung

In: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, 28

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Abstract

Mit dem Abschluss des »Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen« am 17. Juni 1991 wurde die Erwartung verbunden, auf der Grundlage von Offenheit und Ehrlichkeit im Dialog zu einer weitgehenden Annäherung und Lösung noch bestehender Probleme zu gelangen. Heute sind Deutschland und Polen längst Partner in der Europäischen Union. Die Menschen der beiden Staaten nutzen die offenen Grenzen für mannigfache und intensive Begegnungen. Aus Anlass des 20. Jahrestags des Vertragsschlusses galt es, eine wahrhaftige Bilanz des Erreichten zu ziehen. Die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen unternahm dies mit einer internationalen Fachtagung, zu der Völkerrechtler, Politikwissenschaftler, Historiker, Vertreter von Kirchen und Kulturinstitutionen sowie Heimatvertriebene und Vertreter der deutschen Volksgruppe in Polen eingeladen waren. Die Beiträge von Wissenschaftlern aus beiden Ländern zeigten, dass man vor dem Hintergrund der beiderseitigen traumatischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts und weiterer offener Punkte nicht leichtfertig von einer »Normalität« in den Beziehungen sprechen kann. So bestehen trotz umfassender rechtlicher Absicherung der deutschen Volksgruppe in der Praxis weiter Defizite hinsichtlich kultureller und sprachlicher Identitätspflege. Auf Jahre hinaus werden gemeinsame Bemühungen erforderlich sein, um das, was vor 20 Jahren proklamiert wurde, dauerhaft mit Leben zu erfüllen und so zu einem vertrauensvollen, gutnachbarschaftlichen Verhältnis zu gelangen, das auch jenseits offizieller vertraglicher Regelungen trägt. Von dem »Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen« vom 17. Juni 1991 wurde erwartet, dass er zu einer weitgehenden Annäherung und Lösung noch bestehender Probleme führen werde. Eine aus Anlass des 20. Jahrestages von der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen veranstaltete internationale Tagung ergab, dass trotz mannigfacher Fortschritte weitere gemeinsame Bemühungen auf dem Weg zu einem vertrauensvollen, gutnachbarschaftlichen Verhältnis erforderlich sein werden. Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006–2012. 1996–2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.

Weitere Versionen:

Buch(elektronisch)#12013

20 Jahre Deutsch-Polnischer Nachbarschaftsvertrag: realpolitische Stichproben aus einer fortschreitenden Völkerverständigung

In: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht 28

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Buch(elektronisch)#22013

20 Jahre Deutsch-Polnischer Nachbarschaftsvertrag: Realpolitische Stichproben aus einer fortschreitenden Völkerverständigung

In: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht v.28

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