Buch(elektronisch)2014

Das Artenschutzregime der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie im deutschen Recht: Umsetzung der europäischen Vorgaben in Gesetzgebung, Auslegung und Vollzug

In: Schriften zum Umweltrecht, 181

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Abstract

Thema der Arbeit ist die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Bereich des Artenschutzrechts. Dazu analysiert Hanna Tholen die Regelungen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und vergleicht sie mit der deutschen Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz sowie in anderen umweltrelevanten Gesetzen. Zunächst arbeitet sie die relevanten Kriterien einer ordnungsgemäßen Umsetzung heraus, um sodann mit deren Hilfe die Umsetzung der einzelnen europarechtlich vorgegebenen artenschutzrechtlichen Verbote und Möglichkeiten von Ausnahmevorschriften zu analysieren. Gegenstand dieser Untersuchung ist das deutsche Naturschutzrecht selbst sowie dessen Zusammenspiel mit artenschutzrelevanten Fachgesetzen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Umsetzung im Vergleich zur früheren Rechtslage verbessert hat. Nichtsdestoweniger weist auch die aktuelle Gesetzeslage in verschiedener Hinsicht noch Defizite auf und bereitet Anwendungsprobleme. Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sieht Vorgaben zu artenschutzrechtlichen Verboten vor, unter anderem Zugriffsverboten wie beispielsweise Tötung oder Störung von Tieren. Das Werk analysiert die Umsetzung der Artenschutzregelungen ins deutsche Recht, die in erster Linie im deutschen Naturschutzrecht erfolgt, aber auch andere Fachgesetze berührt. Probleme bereitet dabei insbesondere die Anwendung der Verbote und der Ausnahmemöglichkeiten in behördlichen Zulassungsverfahren. Hanna Tholen, geboren 1987, studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Von 2007 bis 2010 arbeitete sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre von Prof. Dr. Dietlein. Nach Ablegung des 1. Juristischen Staatsexamens im April 2010 promovierte sie unter dessen Betreuung und war daneben zunächst als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Informationsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, später im Bereich des Öffentlichen Wirtschafts- und Umweltrechts in einer Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf tätig. Seit Oktober 2012 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Landgerichts Mönchengladbach.

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