Buch(elektronisch)2014

Zugang zu Geodaten: Neue Impulse für das Informationsverwaltungsrecht durch die INSPIRE-Richtlinie

In: Beiträge zum Informationsrecht, 35

Verfügbarkeit an Ihrem Standort wird überprüft

Abstract

Mit der Umsetzung der INSPIRE-RL 2007/2/EG in nationales Recht ist als Teil des Informationsverwaltungsrechts das Geodatenzugangsrecht entstanden. Conrad Neumann untersucht den Richtlinientext und seine Entstehungsgeschichte, ermittelt Verknüpfungen zu anderen europäischen Rechtsakten wie der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und überprüft die richtlinienkonforme Umsetzung in nationales Recht durch ein Bundesgesetz und 16 Landesgesetze. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung der Vereinbarkeit sowohl der Richtlinie als auch der Umsetzungsakte mit dem Datenschutz. Bei der diesbezüglichen Ermittlung des Personenbezugs von Geodaten nimmt der Autor eine Kategorisierung vor und kommt zu einem differenzierenden Ergebnis. Insofern macht er einen Novellierungsbedarf hinsichtlich der nationalen Umsetzungsakte aus. Zuletzt werden private Internetkarten- und Panoramastraßendienste auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit hin überprüft und dem staatlichen Geodatenbereich gegenübergestellt. Geodaten bilden einen wesentlichen Teil des in der Informationsgesellschaft vorhandenen Wissens. Sie sind ein enormes Wirtschaftsgut mit zunehmender Bedeutung, die Aktivierung staatlich vorgehaltener Geodaten verläuft jedoch eher schleppend. Conrad Neumann widmet sich der rechtlichen Rezeption des Geoinformationswesens durch die Umsetzung der INSPIRE-RL 2007/2/EG in nationales Recht unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes. Beleuchtet werden zudem Internetkarten- und Panoramastraßendienste wie Google Earth/StreetView. Conrad Neumann wurde 1987 in Berlin geboren. Er studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaft in Freiburg i.Br. mit Schwerpunkt im Recht der Informationsgesellschaft. Anschließend war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht – Abt. IV: Verwaltungsrecht und Doktorand bei Prof. Dr. Friedrich Schoch. Seit April 2013 ist Conrad Neumann Referendar am Landgericht Freiburg.

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