Buch(elektronisch)2015

Europapolitische Kommunikation zwischen Bundestag und Bundesregierung: Die Umsetzung der parlamentarischen Mitwirkungs- und exekutiven Kooperationspflicht nach Art. 23 Abs. 2 und Abs. 3 GG

In: Beiträge zum Parlamentsrecht, 73

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Abstract

Die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten bleibt ein aktuelles Thema, zuletzt im Rahmen der Finanzkrise. Die vorliegende Arbeit führt zurück auf die Vorgaben des Grundgesetzes, das in Art. 23 Abs. 2 und Abs. 3 GG die europapolitische Kommunikation skizziert. Neben der Informationspflicht der Bundesregierung gehört zu dieser Kommunikation die Mitwirkung des Bundestages in EU-Angelegenheiten und die darauf abgestimmte Zusammenarbeit der Bundesregierung. Franziska Brand untersucht diese Kommunikation in der Praxis und erläutert die noch bestehenden Schwierigkeiten. Auf dieser Basis entwickelt sich die These, dass die parlamentarischen und die exekutiven Aufgaben als Verfassungspflichten verstanden werden müssen. Nur aufgrund dieser fordernden Dimension kann eine effektive Kommunikationsstruktur entstehen, die den Anforderungen des Grundgesetzes gerecht wird. Franziska Brand schlägt die Grundzüge eines effektiveren Kommunikationsverfahrens vor, zeigt aber auch die Grenzen auf, an die die Mitwirkung des Bundestages stößt. »Communication between the German Bundestag and the German Federal Government about EU-Matters« The participation of the German Bundestag and the cooperation of the Federal Government with the Bundestag are the constitutional elements of their communication about EU-matters (Article 23 para. 2 and 3 Basic Law). Franziska Brand surveys how this communication is put into practice and concludes that these parliamentary and governmental tasks have to be considered as constitutional obligations in order to develop a more effective parliamentary participation in EU-matters as stipulated by the constitution. Die Mitwirkung des Bundestages und die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Bundestag in EU-Angelegenheiten sind die verfassungsrechtlichen Grundelemente der europapolitischen Kommunikation (Art. 23 Abs. 2 und Abs. 3 GG). Franziska Brand untersucht die Praxis dieser Kommunikation und entwickelt die These, dass die parlamentarischen und exekutiven Aufgaben als Verfassungspflichten verstanden werden müssen. Nur so kann eine effektivere parlamentarische Beteiligung entstehen, wie sie das Grundgesetz fordert. Franziska Brand studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und am King's College London (LL.M.). Nach ihrem Referendariat beim Kammergericht Berlin arbeitete sie zunächst als Rechtsanwältin in Berlin und London. Danach wechselte sie zur Verwaltung des Deutschen Bundestages. Dort ist sie nach verschiedenen Stationen in den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages als Gutachterin im Fachbereich Verfassung und Verwaltung tätig. Aufgrund dieser Nähe zum Deutschen Bundestag promovierte sie bei Prof. Dr. Frank Schorkopf im Parlamentsrecht an der Schnittstelle zum Europarecht.

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