Buch(elektronisch)2015

Völkerrechtliche Verpflichtungen nichtstaatlicher Gewaltakteure gegenüber Binnenvertriebenen: Der Fall Darfur

In: Schriften zum Völkerrecht, 213

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Abstract

Ende 2013 lebten 33,3 Millionen Menschen als Folge bewaffneter Konflikte, Situationen allgemeiner Gewalt und Menschenrechtsverletzungen innerhalb ihres Heimatstaates fern ihrer Heimat. Scheidet der Staat, der zunächst und zuvörderst für die innerhalb seiner Landesgrenzen Vertriebenen verantwortlich ist, als Schutz- und Hilfsakteur aus, ist die andere, die substaatliche Konfliktpartei in die Pflicht zu nehmen. Völkerrechtliche Verpflichtungen nichtstaatlicher Gewaltakteure gegenüber Binnenvertriebenen können dann aus dem humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten und dem Völkerstrafrecht folgen. Diese Normkomplexe verbieten willkürliche Vertreibungen und allgemein Verhaltensweisen, die Fluchtbewegungen auslösen. Schließlich schützen sie die Vertriebenen. Rechtsquellen sind universale Weltordnungsverträge und das Völkergewohnheitsrecht, aber auch unilaterale Erklärungen und bi- bzw. multilaterale Abkommen bewaffneter Oppositionsgruppen. Zur Veranschaulichung des Themas dient der Darfur-Konflikt. »International Legal Obligations of Armed Non-State Actors Towards Internally Displaced Persons. The Case Darfur« Public international law is no longer only intergovernmental law, but also serves the interests of the individual. Thus, today national issues such as situations of internal displacement caused by non-international armed conflicts, situations of generalized violence and violations of human rights are subject to international law. International legal obligations of armed non-state actors towards internally displaced persons follow from international humanitarian law, human rights law and international criminal law. The Darfur conflict serves as a case example to illustrate the matter. Längst ist Völkerrecht nicht mehr nur zwischenstaatliches Recht, sondern dient vor allem den Interessen natürlicher Personen. So sind heute auch nationale Sachverhalte wie durch interne bewaffnete Konflikte, Situationen allgemeiner Gewalt und Menschenrechtsverletzungen verursachte Binnenvertriebenensituationen Gegenstand internationalen Rechts. Völkerrechtliche Verpflichtungen nichtstaatlicher Gewaltakteure gegenüber Binnenvertriebenen folgen dann aus dem humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten und dem Völkerstrafrecht. Zur Veranschaulichung des Themas dient der Darfur-Konflikt. Viola Teubert, geboren 1986, studierte von 2007 bis 2011 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg. Auslandspraktika absolvierte sie in Budapest, Brüssel und Nairobi. Neben ihrer Promotion arbeitete sie bis 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Monika Böhm. Ein Forschungsaufenthalt führte sie im Sommer 2013 nach Uganda und in den Südsudan. 2014 schloss Frau Teubert ihre Promotion an der Philipps-Universität Marburg ab. Im selben Jahr trat sie in Frankfurt a.M. in den juristischen Vorbereitungsdienst ein. Ihre Verwaltungsstation verbrachte sie an der Deutschen Botschaft in Reykjavik. Viola Teubert war in der Grund- und in der Graduiertenförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung.

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