Probleme der Anknüpfung im Rahmen der EuErbVO: Zugleich ein Beitrag zur Kohärenz des europäischen IPR
In: Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht v.65
Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- I. Überblick und Entwicklungsgeschichte -- II. Gegenstand der Untersuchung -- III. Grenzen der Untersuchung -- Kapitel 1: Die nationalstaatlichen Kollisionsnormen Deutschlands und Frankreichs vor Inkrafttreten der EuErbVO -- A. Das deutsche internationale Erbrecht -- I. Die Grundregel des Art. 25 Abs. 1 EGBGB: Staatsangehörigkeitsprinzip -- 1. Die einheitliche Qualifikation als Rechtsnachfolge von Todes wegen -- 2. Objektive Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des Erblassers -- a) Grundsatz -- b) Feststellung der Staatsangehörigkeit -- c) Mehrstaater -- d) Staatenlose -- 3. Zwischenergebnis -- II. Die subjektive Anknüpfung -- 1. Allgemeines -- 2. Wahl deutschen Rechts nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB -- a) Bedeutung und Reichweite -- b) Qualifikation als unbewegliches Vermögen -- c) Voraussetzungen einer Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB -- aa) Modalitäten einer Rechtswahl nach deutschem Recht -- bb) Konkludente Rechtswahl -- cc) Das auf die Rechtswahl anwendbare Recht -- d) Folge einer wirksamen Rechtswahl -- e) Folgen einer "unwirksamen" Rechtswahl -- aa) Folgen der Wahl des objektiv anwendbaren deutschen Rechts -- bb) Unwirksame Wahl ausländischen Rechts -- cc) Handeln unter falschem Recht -- 3. Wahl eines Rechts gemäß dem nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB anwendbaren Recht -- 4. Zwischenergebnis -- III. Die Art der Verweisung -- 1. Grundsatz der Gesamtverweisung (Art. 4 Abs. 1 S. 1) -- 2. Ausnahmsweise Sachnormverweisung -- 3. Sinn und Zweck der Regelung -- a) Sinn und Zweck der Zulassung des Renvoi -- b) Sinn und Zweck der Ausnahmen vom Grundsatz der Gesamtverweisung -- 4. Bedeutung des Renvoi im internationalen Erbrecht -- 5. Zwischenergebnis -- IV. Die Reichweite der Nachlasseinheit im deutschen IPR -- 1. Begründung der einheitlichen Anknüpfung nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB