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In: Texte 2019,01
Seit dem 31. Dezember 2016 ist die neue "NEC"-Richtlinie (2016/2284/EU) "über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe" in Kraft, die die Richtlinie 2001/81/EG "zu nationalen Emissionshöchstgrenzen" ablöst. Die neue NEC-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, ab dem Jahr 2030 neue Minderungsziele zu erreichen, die über die bisher regulierten Luftschadstoffe SO2, NOx, NMVOC und NH3 hinausgehen. Auf die Mitgliedstaaten kommen durch die neue Richtlinie deutlich erweiterte Berichtspflichten zu. Erstmals werden sie verpflichtet, Emissionsinventare für Feinstäube, Schwermetalle und POP zu erstellen. Die Inventare müssen Emissionsprojektionen beinhalten. Weiterhin sind Emissionen von Punktquellen zu berichten und Emissionsdaten räumlich aufzuschlüsseln. Vor diesem Hintergrund wurden von Ökopol unter anderem Arbeiten zur Verbesserung des Inventars zu persistenten organischen Schadstoffen (POP) im Bereich PCB-Emissionen aus dem Baubereich durchgeführt. Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse der Arbeiten.
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