Aufsatz(gedruckt) World Affairs Online1987
Abfassen von Schiedsklauseln in Verträgen mit saudiarabischen Parteien
In: Recht der internationalen Wirtschaft: RIW ; Betriebs-Berater international, Band 33, Heft 1, S. 23-27
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Abstract
Ein obsiegender Schiedsspruch muß aus tatsächlichen Gründen in Saudi-Arabien vollstreckt werden. Ein obsiegender Schiedsspruch muß aus tatsächlichen Gründen außerhalb Saudi-Arabiens vollstreckt werden. (HWWA)
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Deutsch
ISSN: 0340-7926
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