Buch(elektronisch)2013

Das eigene Bild: Verfassungen der Bildrechtsdiskurse um 1900

In: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte Bd. 74

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Abstract

Die rechts- und medienhistorische Untersuchung beschäftigt sich mit der Gründung des Rechts am eigenen Bild im deutschen Recht. Um 1900 wurden damit auch erste Grundlagen für das Persönlichkeitsrecht gelegt. Mit den Vorstellungen über die Konturen des subjektiven Rechts gehört dieser historische Diskurs auch zu einer Verfassungs- und Kulturgeschichte der Grundrechte. Die Untersuchung stellt die damaligen rechtswissenschaftlichen Entwürfe in einen Kontext mit ihrem zeitgenössischen, kultur- und kunsthistorisches Wissen über das ius imaginum und andere historische Bildrechte. Dieser Vergleich zeigt die Besonderheit und Begrenztheit des juristischen Modells eines subjektiven Rechts. In der Gesellschaft – etwa in Aby Warburgs Bildwissenschaft – kursierten andere, nicht weniger normative Modelle zum Bildrecht, die nicht auf eine souveräne Bildmacht des Subjektes, sondern auf eine normative und gesellschaftliche Ordnung der Reproduzierbarkeit setzten. Für die aktuelle Verfassungstheorien jenseits souveräner konstitutiver Subjekte bietet diese Untersuchung damit historische Modelle über normative Ordnungen jenseits staatlicher Souveränität

Weitere Versionen:

Buch(elektronisch)#12013

Das eigene Bild.: Verfassungen der Bildrechtsdiskurse um 1900

In: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte - Band 74 v.74

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