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In: Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft 378
Die Dissertation beschäftigt sich mit den Rechtsfolgen beihilfegewährender, gegen das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV verstoßender privatrechtlicher Verträge und untersucht die Anwendbarkeit der Rechtsprechung des BGH unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH auf mittelbare Beihilfen am Beispiel von Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen Hochschulen und Industrieunternehmen.Auf dieser Untersuchung aufbauend werden Klauseln für die Vertragsgestaltung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen in der Praxis entworfen. Diese Vertragsklauseln ermöglichen keine Umgehung des beihilferechtlichen Durchführungsverbots, sondern schaffen vielmehr bereits bei Vertragsschluss Rechts- und Planungssicherheit unter Wahrung beihilferechtlicher Vorschriften und beseitigen das regelmäßig über Forschungs- und Entwicklungsverträgen lastende Damoklesschwert der (Gesamt-) Nichtigkeit
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