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In: Bochumer Schriften zum Sozial- und Gesundheitsrecht 12
Das Selbstbestimmungsrecht entscheidungsunfähiger Menschen im Rahmen medizinischer Behandlungen zu stärken sowie Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen zu schaffen war die mit Implementierung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts verbundene Intention des Gesetzgebers. Das Werk geht der Frage nach, ob diese Zielvorgabe erreicht und ein, den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechendes, in sich stimmiges Regelungswerk geschaffen wurde. Im Rahmen eines die verfassungsrechtliche Ausgangslage skizzierenden Kapitels werden zu diesem Zweck u.a. die für die weitere Untersuchung wesentlichen Fragen erörtert, wie weit das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen grundsätzlich reicht und in welchem Verhältnis dieses zu der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG resultierenden staatlichen Schutzpflicht für das Leben steht. Anhand der gewonnen Ergebnisse werden sodann insbesondere die einzelnen Voraussetzungen zur Abfassung von Patientenverfügungen einer umfassenden grundrechtlichen Prüfung unterzogen und hinterfragt, ob die Schutzpflicht des Staates eine weitergehende Regelungskonzeption verlangt hätte. Schließlich werden auch die Rechtsfolgen einer Patientenverfügung aufgezeigt und diskutiert
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