Buch(elektronisch)2010

Internationaler Gesundheitsschutz und Welthandel: Das Verhältnis des Gesundheitsvölkerrechts zum WTO-Recht

In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht - Band 52 v.52

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Abstract

Hauptbeschreibung Rüdiger Scholz beleuchtet das komplexe Zusammenspiel von Gesundheitsvölkerrecht und WTO-Recht. Den Kern der Arbeit bildet die zukünftige Koordination der völkerrechtlichen Regime. Dazu analysiert der Verfasser neben dem einschlägigen WTO-Recht das sich in den letzten Jahren verstärkt entwickelnde Gesundheitsvölkerrecht, in dessen Zentrum die Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht. Dabei überprüft er, inwiefern die Arbeit der Codex Alimentarius Kommission (CAK) im Bereich Lebensmittelsicherheit mittlerweile rechtsstaatlichen Standards genügt. Die Einführung von regionalen Lebensmittelstandards wird empfohlen, um die Arbeit der CAK von handelspolitischen Konflikten freizuhalten. Rüdiger Scholz analysiert kritisch die reformierten Internationalen Gesundheitsvorschriften zum Schutz vor der internationalen Verbreitung von Gesundheitsgefahren. Die etablierte Arbeitsteilung zwischen CAK und WTO erweist sich als reformbedürftig. Die WTO-Streitbeilegungsorgane sollten künftig eine formelle Überprüfung von Codex-Lebensmittelstandards vornehmen. De lege ferenda schlägt der Autor die Anerkennung der Internationalen Gesundheitsvorschriften als internationale Normen im Sinne des WTO-Rechts vor. Auf diese Weise könnten die für beide Regime schädlichen exzessiven Gesundheitsschutzmaßnahmen vermieden werden. Konflikten zwischen WHO-Antitabakregime und WTO-Recht sollte über die Technik der authentischen Interpretation begegnet werden. Im Ergebnis erweist sich die verstärkte Vernetzung der Regime als die beste Koordinationstechnik. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: Einleitung: Von "trade and health" zu "health and trade" - Gesundheitsvölkerrecht: Eine Begriffsbestimmung - Ziel und Gang der Darstellung - 1. Teil: Grundlagen des Gesundheitsvölkerrechts: Ursprung - Die WHO als Institution - Streitbeilegung im Gesundheitsvölkerrecht -

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