Buch(elektronisch)2010

Die Neubekanntmachung von Gesetzen vor dem Hintergrund der staatlichen Konsolidierungspflicht

In: Schriften zum Öffentlichen Recht - Band 1172 v.1172

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Abstract

Hauptbeschreibung Matthias Klein befasst sich mit einem wesentlichen Element der Gesetzespublikation: der Neubekanntmachung von Gesetzen. Ohne die Neubekanntmachung wäre das Bundesgesetzblatt aufgrund der zahlreichen Änderungsgesetze aus sich heraus unverständlich und für den normalen Rechtsadressaten quasi nutzlos. Ausgehend von der staatlichen Pflicht zur regelmäßigen Gesetzeskonsolidierung untersucht der Autor die Rechtsnatur der Neubekanntmachung und ordnet sie als einen staatlichen Konsolidierungsakt mit relativer Verbindlichkeit ein, der das betreffende Stammgesetz auf eine neue amtliche Textgrundlage stellt. Darüber hinaus beschreibt er ausführlich das Neubekanntmachungsverfahren, ermittelt die Grenzen der Bekanntmachungserlaubnis sowie die Rechtsfolgen einer fehlerhaften Neubekanntmachung und stellt die Rechtsschutzmöglichkeiten umfassend dar. Das Buch enthält insofern neben den neuen rechtswissenschaftlichen Erkenntnissen auch eine praktische Anleitung für die mit der Erstellung oder Anwendung der Neubekanntmachung befassten Stellen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Die Entstehung und Verkündung von Gesetzen: Überblick über das Gesetzgebungsverfahren - Das Bundesgesetzblatt als zentrales Verkündungsorgan der Bundesrepublik Deutschland - C. Zur Notwendigkeit einer konsolidierten Gesetzesfassung: Die Technik der Gesetzesänderung - Vor- und Nachteile der Änderungsgesetze - Die konsolidierte Gesetzesfassung - Die Gesetzeskonsolidierung als staatliche Pflicht - Verfügbarkeit staatlicher Konsolidierungsakte - D. Die Entwicklung der Neubekanntmachung: Historische Ursprünge - Die Neubekanntmachung in der Bundesrepublik Deutschland - E. Das Neubekanntmachungsverfahren: Die Erteilung der Bekanntmachungserlaubnis - Die Anfertigung der Neubekanntmachung - Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt - Die Berichtigung der

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