Thesis2002

Die öffentlich-rechtliche Gesellschaft: zur Fortentwicklung des Rechtsformenspektrums für öffentliche Unternehmen

In: Jus publicum Band 93

init.form.title.accessOptions

init.form.helpText.accessOptions

Abstract

Die von einer Euphorie der Ausgliederung geprägte Privatisierungsdiskussion hat bisher einen wichtigen Teilaspekt vernachlässigt. Im Zentrum dieser Untersuchung steht deshalb das Organisationsrecht öffentlicher Unternehmen, also verselbständigter Verwaltungseinheiten, deren sich der Staat oder eine Gemeinde bedient, um »öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten« (§ 7 Abs. 1 S.2 BHO) zu erfüllen. Thomas Mann erarbeitet die durch das Grundgesetz vorgegebenen Organisations- und Strukturdirektiven für die Rechtsformgestaltung öffentlicher Unternehmen. Außerdem untersucht er mit Blick auf das unterverfassungsrechtliche Recht, inwieweit der verfügbare Kanon öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsformen diesen Direktiven zu entsprechen vermag. Um den hierbei zutage tretenden Defiziten entgegensteuern zu können, werden im dritten Teil Lösungsansätze präsentiert.Der dogmatische Ansatz, der auf die Herausbildung eines Verwaltungsgesellschaftsrechts abzielt, wird verworfen. Der Autor plädiert für eine Konturierung einer eigenständigen Rechtsform öffentlicher Unternehmen auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und entwirft deren mögliche Organisationsstruktur.

Problem melden

Wenn Sie Probleme mit dem Zugriff auf einen gefundenen Titel haben, können Sie sich über dieses Formular gern an uns wenden. Schreiben Sie uns hierüber auch gern, wenn Ihnen Fehler in der Titelanzeige aufgefallen sind.