Max Webers Rechtssoziologie – eine Einladung zur Lektüre
In: Kultur- und sozialwissenschaftliche Studien v.16
Cover -- Title pages -- Vorwort -- Zur Einführung und zu Datierungsfragen -- Erstes Kapitel: Begriffliche Klärungen -- 1. Zum juristischen und soziologischen Rechts- und Geltungsbegriff -- 2. Zum Begriff "Ordnung" – eine erste Annäherung -- Exkurs: Zur Herkunft von Webers Geltungsbegriff -- 3. Zu den Konsequenzen eines empirischen Geltungsbegriffs -- 4. Webers Antwort auf die Frage: "Was ist Recht?" -- Zweites Kapitel: Welche Intentionen verfolgt Weber mit seiner Rechtssoziologie? -- 1. Wie bestimmt Weber "Maß und Art der Rationalität des Rechts"? -- 1.1 Zum "Maß der Rationalität des Rechts" -- 1.2 Zur "Art der Rationalität des Rechts" oder zu Webers Typologie des Rechts 67 -- Drittes Kapitel: Entwicklungsstufen des Rechts und des Rechtsganges -- Erste Stufe: Charismatische Rechtsoffenbarung durch Rechtspropheten: Mose und Muhammad -- Zweite Stufe: Rechtsschöpfung und Rechtsfindung durch Rechtshonoratioren -- 1. Römisches Recht -- 1.1 Zum römischen Recht im Lichte von Webers Erkenntnisinteresse I -- 1.2 Was versteckt sich hinter Webers Beispiel eines "einigermaßen deutlich entwickelten Bürokratismus"? -- 1.3 Zum römischen Recht im Lichte von Webers Erkenntnisinteresse II -- 2. Englisches Recht -- 2.1 Die englische "handwerksmäßig-empirische Rechtslehre" durch Anwälte -- 2.2 Resultat -- Dritte Stufe der Rechtsoktroyierung durch weltliches Imperium und theokratische Gewalten -- 1. Das islamische Recht -- 2. Das kanonische Recht -- 3. Zur Sonderstellung der mittelalterlichen okzidentalen Stadt -- 4. Die "Verwissenschaftlichung des deutschen Rechtslebens" -- 5. Weltliches Imperium -- Vierte Stufe: Rechtspflege durch Rechtsgebildete (Fachjuristen) auf Grund von "Universitätsschulung" -- 1. Pandektenwissenschaft und "Satzung" rationalen Rechts