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In: Unternehmen und Wirtschaft
In: Juris
In: Zusatzmodul Justiz Datenschutz und IT-Recht
In: Comply
Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten. Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das bisherige Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr. Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Er bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er bereits die aktuelle Rechtslage der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
In: Unternehmen und Wirtschaft
In: Comply
Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Bearbeiterverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Allgemeines Literaturverzeichnis -- Kapitel I Allgemeine Bestimmungen -- Artikel 1 -- A. Allgemeines -- I. Regelungszweck -- II. Normadressaten -- 1. Mitgliedstaaten -- 2. Datenverarbeiter -- 3. Betroffene -- 4. Aufsichtsbehörden -- III. Systematik -- 1. Konservierung der Grundstrukturen der RL 95/46/EG -- 2. Harmonisierungsmatrix der DS-GVO -- 3. Harmonisierungsauftrag durch Tertiärrecht -- 4. Judikative Harmonisierung -- 5. Äußere Systematik -- 6. Innere Systematik -- 7. Systembrüche -- IV. Entstehungsgeschichte -- 1. Bisherige europäische Vorgaben -- 2. Bisherige nationale Vorgaben -- a) Recht auf informationelle Selbstbestimmung -- b) Persönlichkeitsrecht als Schutzgut des 1 Abs. 1 BDSG -- c) Freier Informationsfluss als Diskriminierungsverbot für die nationalen Gesetzgeber -- B. Inhalt der Regelung -- I. Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr (Abs. 1) -- II. Schutz von Grundrechten und Grundfreiheiten (Abs. 2) -- 1. Erfasste Grundrechte und Grundfreiheiten -- a) Prinzip des eindimensionalen Grundrechtsschutzes? -- b) Kollidierende Grundrechte -- 2. Recht auf Schutz personenbezogener Daten, Art. 8 GRC -- 3. Recht auf Privatleben, Art. 7 GRC -- III. Grundsatz des freien Datenverkehrs (Abs. 3) -- 1. Freier Verkehr von Daten -- 2. Tatbestandsmerkmal in der Union -- C. Weitere Auswirkungen der Verordnung in der Praxis -- Artikel 2 -- A. Allgemeines -- I. Regelungszweck -- II. Normadressaten -- 1. Verantwortliche -- 2. Mitgliedstaaten -- 3. Datenschutzaufsichtsbehörden -- III. Systematik -- IV. Entstehungsgeschichte -- B. Inhalt der Regelung -- I. Verarbeitung personenbezogener Daten (Abs. 1) -- 1. Definition: Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
In: Unternehmen und Wirtschaft
In: Comply
Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten. Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das bisherige Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr. Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Er bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er bereits die aktuelle Rechtslage der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
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