Thesis2022

Organisatorische Rückwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf die Ausgestaltung beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren: eine Untersuchung zu den Rechtsschutzmöglichkeiten übergangener Bewerber unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG vom 04.11.2010, Az. 2 C 16/19, BVerwGE 138, 102

In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1477

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Abstract

Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her. / The author examines the system of judicial legal protection against civil service personnel selection decisions with regard to its actual effectiveness in enforcing the fundamental right to equal access to public offices from Art. 33 para. 2 Basic law. The benchmark for the effectiveness test is the legal protection guarantee from Art. 19 para. 4 sentence 1 Basic law. Having the practical obstacles to effectiveness identified, the author concludes that the official selection process needs to be designed in a way that is friendly to judicial legal protection and derives certain minimum organizational requirements for the selection process.

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