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In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1481
Der Vertreter des öffentlichen Interesses kann als besonderer Prozessbeteiligter an verwaltungsgerichtlichen Verfahren auftreten. Die Arbeit geht der grundlegenden Fragestellung nach, ob für diese Einrichtung neben den übrigen Prozessbeteiligten überhaupt Bedarf besteht. Sie analysiert zunächst anhand des Gesetzes die dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) zugedachten Aufgaben sowie seine prozessualen Befugnisse. Eng damit verbunden ist eine Untersuchung, was genau unter dem »öffentlichen Interesse« zu verstehen ist. Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit die Institution des VBI eine Besonderheit der VwGO in Abgrenzung zu anderen Prozessarten ist. Außerdem untersucht sie seine Organisation und Arbeitsweise in der Praxis. Abschließend wird diskutiert, ob der VBI tatsächlich seinen durch das Gesetz zugedachten Aufgaben gerecht wird und ob seine Existenz auch heute noch gerechtfertigt ist. / »The Representative of Public Interest in German Administrative Jurisdiction«: The Representative of Public Interest is an institution which can be part of specific proceedings in administrative jurisdiction in Germany. First of all, the thesis treats the tasks and procedural rights of this institution. Furthermore, it illuminates the meaning of the term »public interest« as well as the Representative's organisation and work in practice. As a conclusion, it discusses the question, if the existence of the Representative of Public Interest is obsolete, reasonable or even necessary.
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