Thesis2006

Die Haftung der EG für die Verletzung von WTO-Recht

In: Jus internationale et Europaeum 4

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Abstract

Ob die EG für die Verletzung von WTO-Recht haftet, ist eine der zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Einwirkung des Welthandelsrechts auf das Gemeinschaftsrecht. Anlass hierzu geben Fälle unternehmerischer Schädigung, die entweder direkt durch WTO-rechtswidrige Maßnahmen der EG oder durch Strafzölle eines Drittstaates entstanden sind, die dieser aufgrund eines WTO-rechtswidrigen Verhaltens der EG erhoben hat. Unternehmen können das Risiko solcher Schädigungen über Exportkreditversicherungen nur sehr begrenzt abdecken. Ausgehend von den internen Rechtswirkungen des WTO-Rechts in der gemeinschaftsgerichtlichen Rechtsprechung arbeitet Simeon Held die Bedeutung dieser Rechtswirkungen für den EG-Sekundärrechtsschutz heraus. Es zeigt sich, dass das Kriterium der unmittelbaren Anwendbarkeit von zentraler Bedeutung für die Trennung zwischen völkerrechtlicher Verantwortlichkeit und gemeinschaftsrechtlicher Haftung ist. Ein Schadensersatzanspruch über die Unrechtshaftung des Art. 288 Abs. 2 EG-Vertrag kommt aufgrund der fehlenden unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts grundsätzlich nur in Betracht, wenn neben dem WTO-Verstoß zugleich eine Gemeinschaftsrechtsverletzung vorliegt. Eine größere Bedeutung kann einer Rechtmäßigkeitshaftung im Zusammenhang mit einem WTO-rechtswidrigen Verhalten der EG zukommen. Der Autor erörtert zudem die Vereinbarkeit von gemeinschaftsrechtlichen Ersatzansprüchen mit dem WTO-Beihilferecht. Weiter legt er dar, welche Möglichkeiten Unternehmen auf völkerrechtlicher Ebene haben, einen Ersatz ihrer Schäden zu erhalten.Diese Dissertation wurde mit dem »Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg« ausgezeichnet.InhaltsübersichtGegenstand und Verlauf der UntersuchungKapitel 1: Das Welthandelsrecht der WTOA. Die Entwicklung der Welthandelsordnung bis zur Uruguay-RundeI. Die Entstehung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT 1947)II. Das Welthandelsrecht des GATT 1947 und dessen WeiterentwicklungB. Die Uruguay-Runde (Die Achte Welthandelsrunde des GATT 1947)I. Eröffnung und Verhandlungen der Achten WelthandelsrundeII. Das Abschlussdokument von MarrakeschC. Die Welthandelsorganisation WTOI. Die Organisationsstruktur der WTOII. Grundlagen und Regelungsziele des WelthandelsrechtsIII. Die ÜbereinkommenIV. Die Weiterentwicklung des WTO-Systems seit Abschluss der Uruguay-RundeKapitel 2: Die EG im WelthandelssystemA. Die EG im GATT 1947B. Die EG in der WTOI. Das Gutachten 1/94 des EuGHII. Die Doppelmitgliedschaft in der WTOC. Das Welthandelsrecht in der GemeinschaftsrechtsordnungI. Die interne GeltungII. Die Art der internen RechtswirkungIII. ErgebnisKapitel 3: Die Verletzung von WTO-Recht durch die EG und ihre AuswirkungenA. Die SchädigungsweisenI. Die direkt geschädigten EG-UnternehmenII. Die direkt geschädigten Drittstaaten-UnternehmenIII. Die durch Strafzölle geschädigten UnternehmenB. Die einzelnen SchadenspositionenI. Die Schadenspositionen bei der Schädigung durch WTO-rechtswidrigeMaßnahmen der EGII. Die Schadenspositionen bei der Schädigung durch Strafzölle einesHandelspartners der EGC. Die Abdeckung der Schäden durch eine ExportkreditversicherungI. Organisation und Struktur der ExportkreditversicherungII. Die Schadensabdeckung nach den Allgemeinen BedingungenIII. Der Umfang der SchadensabdeckungKapitel 4: Die Möglichkeiten zur Durchsetzung von WTO-RechtA. Die direkte Durchsetzung des WTO-Rechts auf gemeinschaftsrechtlicher EbeneB. Die indirekte Durchsetzung des WTO-RechtsC. Die Durchsetzung des WTO-Rechts auf völkerrechtlicher EbeneKapitel 5: Die außervertragliche Haftung der EG für rechtswidriges VerhaltenA. Das Verhältnis zu anderen RechtsbehelfenI. Das Verhältnis zum gemeinschaftlichen PrimärrechtsschutzII. Das Verhältnis zum mitgliedstaatlichen RechtsschutzB. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze i.S.d. Art. 288 Abs. 2 EGC. Die Voraussetzungen des Art. 288 Abs. 2 EGI. Das Verhalten eines GemeinschaftsorgansII. Die Rechtswidrigkeit des OrganverhaltensIII. Das Verschulden als Haftungsvoraussetzung?IV. Der SchadenV. Kausalität und ZurechnungVI. Die RechtsfolgeVII. ErgebnisKapitel 6: Die außervertragliche Haftung der EG für rechtmäßiges Verhalten (Sonderopfer)A. Die Anerkennung einer außervertraglichen Haftung der EG für rechtmäßiges VerhaltenI. Die RechtsprechungII. Das SchrifttumIII. StellungnahmeB. Das Verhältnis zum nationalen HaftungsrechtC. Die Voraussetzungen einer außervertraglichen Haftung der EGfür rechtmäßiges VerhaltenI. Die Anwendbarkeit der RechtmäßigkeitshaftungII. Die Rechtmäßigkeit als Haftungsvoraussetzung?III. Der SchadenIV. Die ZurechnungV. Die RechtsfolgeVI. ErgebnisKapitel 7: Die Vereinbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Haftung der EG mit WTO-RechtA. Die Vereinbarkeit mit dem welthandelsrechtlichen BeihilferegimeB. Die Vereinbarkeit mit den welthandelsrechtlichen StreitbeilegungsregelungenKapitel 8: Der Ersatz von Schäden auf völkerrechtlicher EbeneA. Der Ersatz der Schäden über das Prinzip völkerrechtlicher VerantwortlichkeitB. Der Ersatz der Schäden über die Streitbeilegungsregelungen der WTO

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